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Verkehrsunfall – Haftung bei Überholen einer Fahrzeugkolonne

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Ein Überholmanöver auf nächtlicher Bundesstraße bei P. endet im April 2016 in einem Crash mit 6.800 Euro Schaden. Beide Fahrer machen sich gegenseitig Vorwürfe, das Gericht sieht Schuld auf beiden Seiten: Der Überholende übersah ein ausscherendes Auto, die Ausscherende handelte fahrlässig. Letztendlich muss die Fahrerin des ausscherenden Autos den Großteil des Schadens tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 31 O 266/16 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Deggendorf
  • Datum: 11.10.2016
  • Aktenzeichen: 31 O 266/16
  • Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schadensersatz nach Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger verlangt Schadensersatz von den Beklagten aufgrund eines Verkehrsunfalls. Er behauptet, dass die Beklagte die alleinige Schuld am Unfall trägt, da sie ohne Ankündigung die Fahrspur gewechselt habe, während er die Fahrzeugkolonne überholte.
  • Beklagte zu 1: Die Fahrerin des Fahrzeugs der Beklagten, die den Unfall verursacht haben soll. Sie behauptet, den Fahrspurwechsel ordnungsgemäß angekündigt zu haben und dass der Kläger sein Fahrzeug zurückfallen ließ, bevor es zur Kollision kam.
  • Beklagte zu 2: Der Halter des Fahrzeugs, das von der Beklagten zu 1 gefahren wurde. Ist gesamtschuldnerisch mitverantwortlich im Schadensersatzanspruch.
  • Beklagte zu 3: Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs der Beklagten. Diese ist verpflichtet, für die Ansprüche aufzukommen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger überholte eine Fahrzeugkolonne auf einer Bundesstraße, als die Beklagte zu 1 mit ihrem Fahrzeug nach links ausscherte, um ebenfalls zu überholen. Dabei kam es zur Berührung beider Fahrzeuge, was zu einem Sachschaden am Fahrzeug des Klägers führte, den dieser von den Beklagten ersetzt haben will.
  • Kern des Rechtsstreits: Strittig ist, wer die Hauptverantwortung für den Unfall trägt. Der Kläger ist der Auffassung, dass die Beklagte zu 1 die vorrangige Schuld trägt, während die Beklagten eine Mitschuld des Klägers sehen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.740,72 € nebst Zinsen zu zahlen und ihn von Anwaltskosten in Höhe von 492,54 € freizustellen. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht sieht die Hauptschuld bei der Beklagten zu 1, da sie die Sorgfaltspflicht beim Spurwechsel nicht hinreichend erfüllt hat. Der Kläger trägt jedoch ebenfalls eine Verantwortung, da das Überholen unter den gegebenen Umständen als riskant eingestuft wurde. Die Haftung wird auf 60% für die Beklagten und 40% für den Kläger verteilt.
  • Folgen: Die Beklagten müssen den Schadensersatz teilweise übernehmen, während der Kläger einen Teil der Kosten selbst zu tragen hat. Das Urteil verdeutlicht die Wichtigkeit der Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr.

Haftung bei Überholmanövern: Wer trägt die Verantwortung im Straßenverkehr?

Im Straßenverkehr kommt es häufig zu Konflikten, besonders bei Überholmanövern innerhalb einer Fahrzeugkolonne. Die Haftung nach einem Verkehrsunfall wird dann zur entscheidenden Frage für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer….


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