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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Haftung bei Überholen einer Fahrzeugkolonne

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Ein Überholmanöver auf nächtlicher Bundesstraße bei P. endet im April 2016 in einem Crash mit 6.800 Euro Schaden. Beide Fahrer machen sich gegenseitig Vorwürfe, das Gericht sieht Schuld auf beiden Seiten: Der Überholende übersah ein ausscherendes Auto, die Ausscherende handelte fahrlässig. Letztendlich muss die Fahrerin des ausscherenden Autos den Großteil des Schadens tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 31 O 266/16 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Deggendorf Datum: 11.10.2016 Aktenzeichen: 31 O 266/16 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schadensersatz nach Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger verlangt Schadensersatz von den Beklagten aufgrund eines Verkehrsunfalls. Er behauptet, dass die Beklagte die alleinige Schuld am Unfall trägt, da sie ohne Ankündigung die Fahrspur gewechselt habe, während er die Fahrzeugkolonne überholte. Beklagte zu 1: Die Fahrerin des Fahrzeugs der Beklagten, die den Unfall verursacht haben soll. Sie behauptet, den Fahrspurwechsel ordnungsgemäß angekündigt zu haben und dass der Kläger sein Fahrzeug zurückfallen ließ, bevor es zur Kollision kam. Beklagte zu 2: Der Halter des Fahrzeugs, das von der Beklagten zu 1 gefahren wurde. Ist gesamtschuldnerisch mitverantwortlich im Schadensersatzanspruch. Beklagte zu 3: Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs der Beklagten. Diese ist verpflichtet, für die Ansprüche aufzukommen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger überholte eine Fahrzeugkolonne auf einer Bundesstraße, als die Beklagte zu 1 mit ihrem Fahrzeug nac


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