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Verkehrsunfall – Fiktiver Haushaltsführungsschaden und Pflicht zur Umorganisation

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Ein Berufsschullehrer, der bei einem Motorradunfall schwer verletzt wurde, kämpfte erfolgreich vor Gericht um eine höhere Entschädigung. Nach Rippenserienfraktur, Schlüsselbeinbruch und dauerhaften Beeinträchtigungen sprach ihm das Landgericht Deggendorf zusätzliches Schmerzensgeld und einen erhöhten Haushaltsführungsschaden zu. Der Unfallverursacher hatte den Motorradfahrer in einem Kreisverkehr übersehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 O 417/13 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Deggendorf
  • Datum: 10.11.2014
  • Aktenzeichen: 23 O 417/13
  • Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schmerzensgeldes und Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Berufsschullehrer, der durch einen Verkehrsunfall Verletzungen erlitt und Schmerzensgeld sowie einen Haushaltsführungsschaden einfordert. Er argumentiert, dass seine Verletzungen zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit führten, und fordert ein angemessenes Schmerzensgeld über den bereits geleisteten Vorschuss hinaus, sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
  • Beklagter: Die Versicherung des Unfallverursachers, die den bestehenden Forderungen weitgehend nicht nachkommen möchte und argumentiert, dass bereits ein angemessenes Schmerzensgeld gezahlt wurde und der vorgetragene Haushaltsführungsschaden in der geforderten Höhe unberechtigt sei.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger erlitt bei einem Verkehrsunfall mit einem bei der Beklagten versicherten Fahrzeug erhebliche Verletzungen und forderte daraufhin weiteres Schmerzensgeld und die Erstattung von Haushaltsführungskosten. Die Beklagte zahlte bereits vorprozessual Schmerzensgeld und einen Teil der Haushaltsführungskosten, weigerte sich jedoch, weitere Zahlungen zu leisten.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage ist, ob dem Kläger ein weiteres Schmerzensgeld und ein höherer Betrag für Haushaltsführungsschaden zusteht als bereits erhalten, unter Berücksichtigung der Unfallfolgen und der verbleibenden Beeinträchtigungen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beklagte wurde verurteilt, ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 € sowie vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen. Weitere Haushaltsführungskosten in Höhe von 1.293,92 € wurden anerkannt, jedoch war der Kläger mit einem Teil seiner Forderungen nicht erfolgreich.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass dem Kläger aufgrund der Unfallverletzungen ein weiteres Schmerzensgeld zusteht, jedoch die geforderte Summe von 5.000 € abzüglich des Vorschusses nicht angemessen ist. Für die Haushaltsführungskosten wurden spezifischere Berechnungen angestellt, die zu einer geringeren Entschädigung als ursprünglich gefordert führten. Die vorgerichtlichen Anwaltskosten wurden auf einen niedrigeren Satz reduziert, da der Fall als durchschnittlich eingestuft wurde.
  • Folgen: Der Kläger erhält die festgesetzten Beträge, muss jedoch die Kosten des Rechtsstreits anteilig tragen. Die Entscheidung zeigt die Grenzen der Entschädigung bei gestellten Forderungen im Kontext von Haushaltsführungskosten und Schmerzensgeld und bestätigt übliche Berechnungs- und Entscheidungsmaßstäbe. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung….

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