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Verkehrsunfall – Fiktiver Haushaltsführungsschaden und Pflicht zur Umorganisation

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Ein Berufsschullehrer, der bei einem Motorradunfall schwer verletzt wurde, kämpfte erfolgreich vor Gericht um eine höhere Entschädigung. Nach Rippenserienfraktur, Schlüsselbeinbruch und dauerhaften Beeinträchtigungen sprach ihm das Landgericht Deggendorf zusätzliches Schmerzensgeld und einen erhöhten Haushaltsführungsschaden zu. Der Unfallverursacher hatte den Motorradfahrer in einem Kreisverkehr übersehen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 O 417/13 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Deggendorf Datum: 10.11.2014 Aktenzeichen: 23 O 417/13 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schmerzensgeldes und Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Berufsschullehrer, der durch einen Verkehrsunfall Verletzungen erlitt und Schmerzensgeld sowie einen Haushaltsführungsschaden einfordert. Er argumentiert, dass seine Verletzungen zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit führten, und fordert ein angemessenes Schmerzensgeld über den bereits geleisteten Vorschuss hinaus, sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten. Beklagter: Die Versicherung des Unfallverursachers, die den bestehenden Forderungen weitgehend nicht nachkommen möchte und argumentiert, dass bereits ein angemessenes Schmerzensgeld gezahlt wurde und der vorgetragene Haushaltsführungsschaden in der geforderten Höhe unberechtigt sei. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erlitt bei einem Verkehrsunfall mit einem bei der Beklagten versicherten Fahrzeug erhebliche Verletzungen und forderte daraufhin weiteres Schmerzensgeld und die Erst


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