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PV-Anlage – einzelnes PV-Modul wesentlicher Bestandteil einer Photovoltaikanlage?

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Im Streit um die Eigentumsrechte an Solarmodulen einer insolventen Firma hat das Landgericht Deggendorf ein wegweisendes Urteil gefällt. Eine Käuferin konnte nachweisen, dass die von ihr erworbenen Module als eigenständige Bestandteile der Anlage anzusehen sind und somit nicht in die Insolvenzmasse fallen. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Investoren in Photovoltaikanlagen und schafft Klarheit im Umgang mit einzelnen Modulen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 31 O 274/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Deggendorf Datum: 18.01.2019 Aktenzeichen: 31 O 274/18 Verfahrensart: Eigentumsstreit Rechtsbereiche: Sachenrecht, Insolvenzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Insolvenzverwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin C. Der Kläger argumentierte, dass die Beklagte nicht Eigentümerin der erworbenen Solarmodule geworden sei, da die erforderliche Dienstbarkeit nicht eingetragen wurde, und somit die aufschiebende Bedingung des Kaufs nicht erfüllt sei. Beklagte: Erwerberin der Solarmodule. Sie argumentierte, dass die Solarmodule und ihre Unterkonstruktion eigenständig sowie nicht Wesentlicher Bestandteil der PV-Anlage sind und somit sonderrechtsfähig seien. Zudem habe sie auf den Schutz der Klausel verzichtet, welche grundbuchliche Eintragungen verlangt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Streitfrage war, ob die Beklagte Eigentümerin der verkauften Photovoltaikmodule und der zugehörigen Unterkonstruktion geworden ist. Diese Module wurden im Rahmen eines Kaufvertrages von der Insolvenzschuldnerin C. an die Beklagte verkauft. Der Kläger, als Insolvenzverwalter, bestritt das Eigentumsrecht der Beklagten aufgrund nicht einget


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