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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gesamtschuldnerische Haftung im Zivilprozess

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Ein LKW-Fahrer bleibt in einem Kreuzungsbereich in Essen stehen und setzt seine Fahrt fort, als ein PKW bei Grünlicht rechts abbiegen will – es kommt zum Crash. Das Landgericht Essen urteilt, dass der PKW-Fahrer dem LKW als „Kreuzungsräumer“ Vorrang hätte gewähren müssen, doch auch der LKW-Fahrer hätte sich vergewissern müssen, dass die Bahn frei ist.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 24.11.2022
Aktenzeichen: 16 O 116/21
Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Schadensrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Fahrer und Halter eines Pkw der Marke Q. Er fordert Schadensersatz für Schäden, die durch einen Verkehrsunfall mit einem Lkw verursacht wurden.
Beklagter (Fahrer des Lkw): Führer eines Lkws der Marke E, der im Kreuzungsbereich zum Stehen kam und mit dem Fahrzeug des Klägers kollidierte.
Beklagte (Versicherung des Lkw): Haftpflichtversicherung des Lkws, die eine Haftung für den Unfall ablehnt.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Kläger fordert Schadensersatz nach einer Kollision mit einem Lkw in einem Kreuzungsbereich. Beide Parteien streiten über den Unfallhergang und die Schuldfrage.
Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, welche der Parteien für den Verkehrsunfall verantwortlich ist und inwieweit Schadenersatzansprüche berechtigt sind.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger Schadensersatz in Höhe von insgesamt 4.491,97 EUR plus Zinsen zu zahlen. Der Kläger trägt 70 % und die Beklagten 30 % der Kosten des Rechtsstreits.
Begründung:


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