Alarm in der Zahnarztpraxis: Die Sprinkleranlage löste aus, doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Ein vermeintlicher Brand konnte nicht nachgewiesen werden, nun steht die Praxis vor einem hohen Schaden. Ob die Versicherung dennoch zahlen muss, entschied das Landgericht Essen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 O 403/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Essen Datum: 26.10.2022 Aktenzeichen: 18 O 403/19 Verfahrensart: Feststellungsklage Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Schadensrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Immobilienverwaltungsgesellschaft, die Versicherungsschutz für einen Wasserschaden durch eine Sprinkleranlage geltend macht. Sie argumentiert, dass die Sprinkleranlage aufgrund eines kurzzeitigen Brandes ausgelöst wurde und ein größerer Schaden verhindert wurde. Sie behauptet außerdem, über die Versicherungsmöglichkeiten nicht ausreichend informiert worden zu sein, und fordert Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die den Versicherungsschutz ablehnt. Sie bestreitet das Vorhandensein eines Versicherungsfalls und betont, dass objektive Anzeichen für einen Brand fehlen. Die Beklagte erhebt zudem die Einrede der Verjährung und verweist darauf, dass Sprinkler-Leckage nicht im Versicherungsschutz enthalten ist. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verlangt von der Beklagten Versicherungsschutz für einen Wasserschaden, der durch das Auslösen einer Sprinkleranlage entstanden ist. Die Klägerin führt an, dass ein Brandereignis hierzu geführt hat und beklagt fehlerhafte Beratung über Versicherungslücken. Kern des Rechtsstreits: Besteht Versicherungsschutz bei bestimmungsgemäßer Auslösung der Sprinkleranlage und liegt eine Verletzung von Beratungspflichten s
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 1 Ss OWi 59/14 (52/14) – Beschluss vom 02.04.2014 Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an dieselbe (§ 79 Abs. 6 OWiG) Abteilung des Amtsgerichts Lübeck zurückverwiesen. Gründe Das angefochtene Urteil ist aufgrund lückenhafter, die […]