Ein riskantes Überholmanöver unter Radfahrern endete vor dem Landgericht Essen mit einem Schmerzensgeld in Höhe von 19.000 Euro. Der Beklagte hatte versucht, eine Gruppe von Radfahrern zu überholen, obwohl nicht genügend Platz vorhanden war, und verursachte dabei einen schweren Unfall mit erheblichen Verletzungen beim Kläger. Das Gericht sah einen klaren Verstoß gegen die Verkehrsregeln und sprach dem Kläger Schmerzensgeld zu, da er unter anderem eine Jochbeinfraktur, eine Nasenbeinfraktur und eine Kalottenfraktur mit Hirnblutung erlitt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 73/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Essen Datum: 09.11.2021 Aktenzeichen: 3 O 73/18 Verfahrensart: Zivilprozess zu Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrradfahrer, der nach einem Unfall Schmerzensgeld fordert. Argumentiert, der Beklagte habe beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten, was zu erheblichen Verletzungen führte. Beklagter: Ebenfalls ein Fahrradfahrer, der die Vorwürfe des Klägers bestreitet und behauptet, der Kläger sei während des Überholmanövers ohne Vorwarnung nach links ausgeschert. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger und der Beklagte waren in einen Fahrradunfall verwickelt. Der Kläger erlitt dabei schwere Verletzungen und fordert Schmerzensgeld sowie Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten. Der Kl
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Landesarbeitsgericht Thüringen – Az.: 1 SaGa 5/11 – Urteil vom 10.01.2012 Auf die Berufung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Jena vom 22. September 2011 – 5 Ga 2/11 – abgeändert. Es wird der Verfügungsbeklagten untersagt, die Stelle der Sachbearbeiterin nach Eintragung (Widerspruchsverfahren) in der Markenabteilung 3.1 der Hauptabteilung 3 bis […]