Ein Kfz-Teile-Händler aus R. scheiterte vor dem Landgericht Essen mit seiner Klage auf Zahlung von Versicherungsgeld in Höhe von über 60.000 Euro nach einem Brand in seiner Werkstatt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Händler seine Versicherung über den Umfang seiner Geschäftstätigkeit und die Umstände des Brandes täuschte und sprach der Versicherung daher jegliche Leistungspflicht ab. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung von Ehrlichkeit im Umgang mit Versicherungen und die schwerwiegenden Folgen von Täuschungsversuchen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 O 375/21 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Essen
- Datum: 19.10.2022
- Aktenzeichen: 18 O 375/21
- Verfahrensart: Zivilrechtsstreit
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Kläger, Inhaber eines KFZ-Teilehandels, beansprucht Versicherungsleistungen aus einer Inhaltsversicherung bei der Beklagten wegen eines Brandschadens. Er argumentiert, dass ihm durch den Brand beträchtliche Schäden an seinen Gütern, insbesondere Autoteilen, entstanden sind, die nicht sein Eigentum sind. Er gibt an, das Feuer sei ohne sein Verschulden entstanden.
- Beklagte: Die Versicherungsgesellschaft, die den Vertrag mit dem Kläger geschlossen hat. Sie argumentiert, dass der Versicherungsschutz nicht greife, da der tatsächliche Betriebszweck von der angegebenen Betriebsbeschreibung abweicht. Zudem zweifelt sie die Eigentümerstellung des Klägers an und erhebt die Einrede der Verjährung.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger versuchte nach einem Brand in seiner Lagerhalle, Schäden aus einer Inhaltsversicherung geltend zu machen. Der Kläger hatte in seinem Betrieb Autoteile gelagert, die angeblich durch das Feuer beschädigt wurden und die nach Nigeria verkauft werden sollten.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Kläger einen Anspruch auf Versicherungsleistungen hatte, obwohl er eventuell seine Mitteilungspflichten verletzt hatte, ungenaue Angaben zur Betriebsart gemacht hatte und es Unsicherheiten hinsichtlich der Eigentümerstellung der beschädigten Güter gab.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung aufgrund verschiedener Obliegenheitsverletzungen und fehlender Beweisführung.
- Begründung: Die Versicherung muss nicht leisten, da der Kläger seinen Mitteilungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkam, unrichtige Angaben zum Schadensereignis machte und nicht ausreichend nachweisen konnte, dass die Schäden seine eigenen Güter betrafen. Des Weiteren hat der Kläger keine ausreichenden Angaben zum Zeitwert der zerstörten Sachen gemacht.
- Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Aufgrund der umfassenden Obliegenheitsverletzungen ist die Versicherung leistungsfrei, unabhängig von der etwaigen Entstehung eines Schadens. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung wahrheitsgemäßer Angaben und zeitnaher Schadenmeldungen für den Erhalt von Versicherungsleistungen.
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