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Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebs-Haftpflicht- und Inhaltsversicherung – Falschangaben bei Brandschaden

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Ein Kfz-Teile-Händler aus R. scheiterte vor dem Landgericht Essen mit seiner Klage auf Zahlung von Versicherungsgeld in Höhe von über 60.000 Euro nach einem Brand in seiner Werkstatt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Händler seine Versicherung über den Umfang seiner Geschäftstätigkeit und die Umstände des Brandes täuschte und sprach der Versicherung daher jegliche Leistungspflicht ab. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Bedeutung von Ehrlichkeit im Umgang mit Versicherungen und die schwerwiegenden Folgen von Täuschungsversuchen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 18 O 375/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Essen Datum: 19.10.2022 Aktenzeichen: 18 O 375/21 Verfahrensart: Zivilrechtsstreit Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger, Inhaber eines KFZ-Teilehandels, beansprucht Versicherungsleistungen aus einer Inhaltsversicherung bei der Beklagten wegen eines Brandschadens. Er argumentiert, dass ihm durch den Brand beträchtliche Schäden an seinen Gütern, insbesondere Autoteilen, entstanden sind, die nicht sein Eigentum sind. Er gibt an, das Feuer sei ohne sein Verschulden entstanden. Beklagte: Die Versicherungsgesellschaft, die den Vertrag mit dem Kläger geschlossen hat. Sie argumentiert, dass der Versicherungsschutz nicht greife, da der tatsächliche Betriebszweck von der angegebenen Betriebsbeschreibung abweicht. Zudem zweifelt sie die Eigentümerstellung des Klägers an und erhebt die Einrede der Verjährung. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger versuchte nach einem Brand in seiner Lagerhalle, Schäden aus einer Inhaltsversicherung geltend zu machen. Der Kläger hatte in seinem Betrieb Autoteile gelagert, die angeblich durch das Feuer beschädigt wurden und die nach


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