Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Behandlungsfehler – keine Plexus brachialis-Schädigung sondern ein Karpaltunnelsyndrom

Ganzen Artikel lesen auf: Medizinrechtsiegen.de

Ein Routine-MRT endete für einen Patienten mit einem Albtraum: Durch einen folgenschweren Fehler des Praxispersonals wurde sein Arm im Gerät eingeklemmt und brach. Die dadurch verursachten Nervenschäden schränken ihn nun dauerhaft im Alltag ein und führen zu chronischen Schmerzen. Das Landgericht Dortmund sprach dem Mann 30.000 Euro Schmerzensgeld zu. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 12/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Dortmund Datum: 02.06.2022 Aktenzeichen: 4 O 12/19 Verfahrensart: Zivilverfahren auf Zahlung von Schmerzensgeld und Feststellung weiterer Schadensersatzansprüche Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Medizinrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Kläger forderte Schmerzensgeld und die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten aufgrund einer radiologischen Fehlbehandlung, die zu einer Humerusfraktur und weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führte. Er argumentierte, dass die Verletzung zu einem dauerhaften Nervenschaden und erheblichen Beeinträchtigungen in seinem Alltag führte. Beklagte: Die Beklagte, eine radiologische Praxis, bestritt die behaupteten Beeinträchtigungen sowie deren kausale Verbindung zum Unfall. Sie machte geltend, dass die Einschränkungen unfallunabhängig seien und verwies auf eine vorgeschädigte körperliche Konstitution des Klägers. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger wurde während einer MRT-Untersuchung verletzt, als sich sein Arm in der Liege verkeilte und ein Praktikant die Liegebewegung trotz der Hilferufe nicht stoppte, was zu einer Fraktur und späteren Nervenschädigungen führte. Kern des Rechtsstreits: Ob der Beklagten aufgrund grob fehlerhafter Behandlung Schmerzensgeld zusteht und in welchem Umfang weitere materielle und immaterielle Schäden zu ersetzen sind.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv