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Behandlungsfehler – keine Plexus brachialis-Schädigung sondern ein Karpaltunnelsyndrom

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Ein Routine-MRT endete für einen Patienten mit einem Albtraum: Durch einen folgenschweren Fehler des Praxispersonals wurde sein Arm im Gerät eingeklemmt und brach. Die dadurch verursachten Nervenschäden schränken ihn nun dauerhaft im Alltag ein und führen zu chronischen Schmerzen. Das Landgericht Dortmund sprach dem Mann 30.000 Euro Schmerzensgeld zu. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 12/19 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Dortmund
  • Datum: 02.06.2022
  • Aktenzeichen: 4 O 12/19
  • Verfahrensart: Zivilverfahren auf Zahlung von Schmerzensgeld und Feststellung weiterer Schadensersatzansprüche
  • Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Medizinrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Kläger forderte Schmerzensgeld und die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten aufgrund einer radiologischen Fehlbehandlung, die zu einer Humerusfraktur und weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führte. Er argumentierte, dass die Verletzung zu einem dauerhaften Nervenschaden und erheblichen Beeinträchtigungen in seinem Alltag führte.
  • Beklagte: Die Beklagte, eine radiologische Praxis, bestritt die behaupteten Beeinträchtigungen sowie deren kausale Verbindung zum Unfall. Sie machte geltend, dass die Einschränkungen unfallunabhängig seien und verwies auf eine vorgeschädigte körperliche Konstitution des Klägers.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger wurde während einer MRT-Untersuchung verletzt, als sich sein Arm in der Liege verkeilte und ein Praktikant die Liegebewegung trotz der Hilferufe nicht stoppte, was zu einer Fraktur und späteren Nervenschädigungen führte.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob der Beklagten aufgrund grob fehlerhafter Behandlung Schmerzensgeld zusteht und in welchem Umfang weitere materielle und immaterielle Schäden zu ersetzen sind.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Kläger erhält 30.000 EUR Schmerzensgeld von der Beklagten. Es wird festgestellt, dass die Beklagte für alle bis zum 10.01.2019 entstandenen und ab dem Zeitpunkt vorhersehbaren materiellen Schäden haftet, sofern sie bereits mit der Klage geltend gemacht wurden.
  • Begründung: Die Beklagte habe grob fehlerhaft gehandelt. Der Ursachenzusammenhang zwischen der Krankheitserscheinung und dem Unfall wurde durch medizinische Gutachten bestätigt. Ein Plexus brachialis-Zugschaden wurde anerkannt. Die Beklagte hat nicht ausreichend dargelegt, dass die Gesundheitsbeeinträchtigungen unfallunabhängig sind.
  • Folgen: Die Beklagte muss das Schmerzensgeld sowie bestimmte Schäden ersetzen. Ein Teil der Ansprüche wurde aufgrund von Verjährung abgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar mit Sicherheitsleistungen, was bedeutet, dass die Beklagte bei Nichtleistung direkten Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt ist.

Behandlungsfehler in der Orthopädie: Patientenschutz im Fokus

Behandlungsfehler im medizinischen Kontext sind komplexe Themen, die oft erhebliche Folgen für die Patientenrechte und die Heilungsprozesse haben. Insbesondere bei orthopädischen Behandlungen kann es zu diagnostischen Fehlern kommen, wie etwa der Verwechslung eines Karpaltunnelsyndroms mit einer Plexus brachialis-Schädigung. Dies kann nicht nur zu vermeidbaren Nervenschäden führen, sondern auch die weiteren Schritte der Schmerztherapie und Ergotherapie beeinträchtigen….


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