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Verkehrsunfall zwischen links in Grundstückseinfahrt Abbiegenden und überholenden Pkw

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Ein riskantes Abbiegemanöver in einem Bentley endete in einem folgenschweren Unfall auf der B244 bei Brome. Der Fahrer übersah beim Einbiegen in eine Hotelzufahrt einen überholenden Ford Mondeo, nun muss er für den entstandenen Schaden von über 14.000 Euro aufkommen. Das Landgericht Braunschweig gab der Klage des Versicherers des Ford-Fahrers in vollem Umfang statt und sah die Schuld eindeutig beim Bentley-Fahrer.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Braunschweig
Datum: 05.04.2018
Aktenzeichen: 1 O 3734/16 (305)
Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Haftungsrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Haftpflichtversicherer eines Unfallgeschädigten, der Schadensersatzansprüche geltend macht.
Beklagte zu 1-3: Fahrer und Halter des unfallbeteiligten Bentley, argumentieren, dass der Unfall aufgrund eines ordnungsgemäß durchgeführten Abbiegevorgangs und einem Fehler des Überholenden geschah.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Kläger macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall am 31.07.2014 geltend. Der Kläger gibt an, dass der Beklagte während eines missglückten Abbiegevorgangs einen Unfall verursacht hat, der zu Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers führte. Der Beklagte bestreitet die Haftung, da das Fahrzeug ordnungsgemäß abgebogen sei und keine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs bestand.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Beklagte zu 1. schuldhaft den Unfall verursacht hat und somit zum Schadensersatz verpflichtet ist, sowie die Frage der Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage bezüglich der Verpflichtungen des Klägers.

Was wurde entschieden?

Entscheidung:[…]


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