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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sach- und Ertragsausfallversicherung – Ersatz des Versicherungswerts

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Feuerdrama auf Schienen: Eine Schotterplaniermaschine aus dem Jahr 1991 geht während einer Überführungsfahrt in Flammen auf und entfacht einen erbitterten Streit zwischen dem Betreiber und seiner Versicherung. Der Versicherer muss nun tief in die Tasche greifen, denn das Landgericht Cottbus verurteilt ihn zur Zahlung von über 600.000 Euro – nicht nur für den Zeitwert der Maschine, sondern auch für den teuren Technologiefortschritt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 144/19 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Cottbus
  • Datum: 12.09.2022
  • Aktenzeichen: 6 O 144/19
  • Verfahrensart: Zivilprozess
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Versicherungsnehmerin einer Sach- und Ertragsausfallversicherung. Sie behauptet, durch den Brand einer versicherten Maschine sei ihr ein erheblicher Schaden entstanden. Die Klägerin verlangt Zahlung der Versicherungssumme und zusätzliche Technologie-Fortschrittskosten.
  • Beklagte: Versicherungsunternehmen. Sie bestreitet die Schadenshöhe und erhebt Einwand der grob fahrlässigen Verursachung des Versicherungsfalles.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Eine von der Klägerin versicherte Maschine wurde bei einem Brand beschädigt. Die Klägerin forderte eine Entschädigung für den entstandenen Schaden auf Basis des Zeitwerts und der Technologiefortschritt-Kosten, da die beschädigte Maschine nicht mehr hergestellt wird. Die Beklagte stellte den Schadenersatz und die Berechnung infrage und berief sich auf grob fahrlässiges Verhalten der Klägerin, durch das der Schaden entstanden sei.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Auseinandersetzung dreht sich um die angemessene Schadensbewertung und Erstattungsfähigkeit von Technologiefortschrittskosten, sowie die Frage, ob grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vorliegt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagte wird dazu verurteilt, 610.600 € an die Klägerin zu zahlen, einschließlich Zinsen. Ein Teil der Zinsforderung wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht erkannte den Anspruch auf Zahlung des Zeitwerts an, da der Schaden durch ein im Versicherungsvertrag vereinbartes Sachverständigenverfahren bestätigt worden war. Auch die Technologiefortschrittskosten wurden anerkannt, da die Maschine nicht mehr verfügbar war. Der Einwand der grob fahrlässigen Schadensherbeiführung wurde nicht bestätigt, da es keine konkreten Hinweise auf Versäumnisse seitens der Klägerin gab.
  • Folgen: Die Beklagte muss die festgelegte Summe und Zinsen zahlen, sowie die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung vertraglicher Festlegungen und der Notwendigkeit substantiierter Einwände.

Aktuelles Urteil: Klärung von Leistungsansprüchen in der Betriebsausfallversicherung

Die Sachversicherung sowie die Ertragsausfallversicherung spielen eine entscheidende Rolle im Risikomanagement von Unternehmen. Diese Versicherungen bieten Versicherungsschutz gegen unerwartete Verluste, die durch Schäden an Betriebsstätten oder durch einen Betriebsausfall entstehen können. Insbesondere die Betriebsausfallversicherung sichert den Finanzbedarf während der Ertragsausfälle ab und hilft, den Verlustausgleich zu minimieren. Im Falle eines Schadens setzen Versicherungsbedingungen klare Maßstäbe für die Entschädigung und die Schadensabwicklung….


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