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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sach- und Ertragsausfallversicherung – Ersatz des Versicherungswerts

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Feuerdrama auf Schienen: Eine Schotterplaniermaschine aus dem Jahr 1991 geht während einer Überführungsfahrt in Flammen auf und entfacht einen erbitterten Streit zwischen dem Betreiber und seiner Versicherung. Der Versicherer muss nun tief in die Tasche greifen, denn das Landgericht Cottbus verurteilt ihn zur Zahlung von über 600.000 Euro – nicht nur für den Zeitwert der Maschine, sondern auch für den teuren Technologiefortschritt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 144/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Cottbus Datum: 12.09.2022 Aktenzeichen: 6 O 144/19 Verfahrensart: Zivilprozess Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Versicherungsnehmerin einer Sach- und Ertragsausfallversicherung. Sie behauptet, durch den Brand einer versicherten Maschine sei ihr ein erheblicher Schaden entstanden. Die Klägerin verlangt Zahlung der Versicherungssumme und zusätzliche Technologie-Fortschrittskosten. Beklagte: Versicherungsunternehmen. Sie bestreitet die Schadenshöhe und erhebt Einwand der grob fahrlässigen Verursachung des Versicherungsfalles. Um was ging es? Sachverhalt: Eine von der Klägerin versicherte Maschine wurde bei einem Brand beschädigt. Die Klägerin forderte eine Entschädigung für den entstandenen Schaden auf Basis des Zeitwerts und der Technologiefortschritt-Kosten, da die beschädigte Maschine nicht mehr hergestellt wird. Die Beklagte stellte den Schadenersatz und die Berechnung infrage und berief sich auf grob fahrlässiges Verhalten der Klägerin, durch das der Schaden entstanden sei. Kern des Rechtsstreits: Die Auseinandersetzung dreht sich um die angemessene Schadensbewertung und Erstattungsfä


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