Eine Hofübergabe im Bayerischen Wald endete in einem Rechtsstreit um Notarkosten in Höhe von 10.000 Euro. Kern des Konflikts: Die neue Eigentümerin, die den Hof an ihren Ehemann verpachtet hatte, pochte auf eine Gebührenermäßigung – doch das Landgericht Deggendorf entschied, dass diese nur bei eigenwirtschaftlicher Nutzung des Betriebs gewährt wird. Damit bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der vom Notar auf Basis des Verkehrswertes berechneten Gebühren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 21 OH 34/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Deggendorf Datum: 22.09.2022 Aktenzeichen: 21 OH 34/21 Verfahrensart: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 GNotKG Rechtsbereiche: Notarkostenrecht, Beurkundungskosten Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Die Person, die den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Höhe der Notarkostenrechnung eingereicht hat. Sie argumentierte, dass für die Bewertung das Kostenprivileg des § 48 I GNotKG hätte angewendet werden müssen, da das Anwesen von ihr und ihrem Ehemann bewirtschaftet wurde. Notar: Beurkundete einen Übergabevertrag, in dem die Antragstellerin ein Anwesen von ihrer Mutter zu Alleineigentum erhielt. Die Kostenrechnung des Notars wurde von der Antragstellerin als zu hoch empfunden. Notarkasse München: Gab eine Stellungnahme zu der Notarkostenrechnung ab. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstellerin erhielt von ihrer Mutter ein landwirtschaftliches Anwesen übertragen und kritisierte die vom Notar in Rechnung gestellten Beurkundungsgebühren. Ihrer Meinung nach hätte das Kostenprivile
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de VG Regensburg – Az.: RN 3 K 19.267 – Urteil vom 17.04.2019 I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich mit seiner Anfechtungsklage gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage. Am 10. […]