Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Coburg
Datum: 02.03.2023
Aktenzeichen: 51 O 138/19
Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Herausgabe eines Grundstücks
Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Die Tochter der Schwester des verstorbenen Erblassers. Sie argumentierte, dass das Testament gefälscht sei und kein mietrechtliches Verhältnis bestehe.
Kläger: Der Sohn des Bruders des verstorbenen Erblassers. Er unterstützte die Argumentation der Klägerin.
Beklagte: Die Lebensgefährtin des Verstorbenen. Sie behauptete, aufgrund eines handschriftlichen Testaments die Alleinerbin zu sein.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Kläger forderten die Herausgabe eines Grundstücks, das die Beklagte bewohnt. Das Grundstück stand im Eigentum des Verstorbenen, dessen Geschwister zunächst Erben waren, jedoch die Erbschaft wegen Irrtums anfochten. Ein handschriftliches Testament bestimmte die Beklagte zur Alleinerbin.
Kern des Rechtsstreits: Die Klärung, ob das handschriftliche Testament, das die Beklagte zur Alleinerbin erklärt, als echt anzusehen ist und somit die Herausgabeforderung der Kläger unberechtigt macht.