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Neu aufgefundenes Testament – Änderung der Rechtslage in Prozess

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In einem unerwarteten Wendungsreichtum entschied ein handschriftliches Testament über das Schicksal einer Immobilie und ließ die Hoffnungen zweier vermeintlicher Erben platzen. Ein Geschwisterpaar, zunächst als Erbe eingesetzt, focht die Erbschaft an, doch ein später Fund änderte alles: Die Lebensgefährtin des Verstorbenen wurde zur Alleinerbin erklärt, nachdem ein Schriftgutachten die Echtheit des Testaments bestätigte. Das Gericht folgte den Experten und wies die Klage der Nichte und des Neffen ab, die das Erbe für sich beansprucht hatten.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Coburg
Datum: 02.03.2023
Aktenzeichen: 51 O 138/19
Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Herausgabe eines Grundstücks
Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

Klägerin: Die Tochter der Schwester des verstorbenen Erblassers. Sie argumentierte, dass das Testament gefälscht sei und kein mietrechtliches Verhältnis bestehe.
Kläger: Der Sohn des Bruders des verstorbenen Erblassers. Er unterstützte die Argumentation der Klägerin.
Beklagte: Die Lebensgefährtin des Verstorbenen. Sie behauptete, aufgrund eines handschriftlichen Testaments die Alleinerbin zu sein.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Kläger forderten die Herausgabe eines Grundstücks, das die Beklagte bewohnt. Das Grundstück stand im Eigentum des Verstorbenen, dessen Geschwister zunächst Erben waren, jedoch die Erbschaft wegen Irrtums anfochten. Ein handschriftliches Testament bestimmte die Beklagte zur Alleinerbin.
Kern des Rechtsstreits: Die Klärung, ob das handschriftliche Testament, das die Beklagte zur Alleinerbin erklärt, als echt anzusehen ist und somit die Herausgabeforderung der Kläger unberechtigt macht.


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