Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Mit Teilungsanordnung Erbstreit vorbeugen

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Die Teilungsanordnung im deutschen Erbrecht ermöglicht Erblassern, die Verteilung ihres Nachlasses gezielt zu steuern und so potenziellen Konflikten unter den Erben vorzubeugen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Teilungsanordnung, ihre Vor- und Nachteile im Vergleich zu anderen erbrechtlichen Instrumenten sowie die praktische Umsetzung bei der Nachlassplanung. Erfahren Sie, wie Sie durch eine klar formulierte Teilungsanordnung Ihren letzten Willen sicherstellen und für eine reibungslose Nachlassabwicklung sorgen können.

(Symbolfoto: Ideogram gen.)


Das Wichtigste: Kurz & knapp

Eine Teilungsanordnung im Testament ermöglicht es, den Nachlass gezielt unter den Erben zu verteilen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Sie ist ein rechtliches Instrument gemäß § 2048 BGB, das die Zuweisung bestimmter Vermögenswerte an einzelne Erben innerhalb einer Erbengemeinschaft regelt.
Die Teilungsanordnung muss die gleichen Formvorschriften erfüllen wie das Testament selbst; sie muss handschriftlich und unterschrieben oder notariell beurkundet sein.
Sie unterscheidet sich vom Vorausvermächtnis dadurch, dass sie nur die Verteilung innerhalb der Erbengemeinschaft steuert, während ein Vorausvermächtnis einem Erben zusätzliche Vermögenswerte zuspricht.
Vorteile der Teilungsanordnung sind die gezielte Verteilung von Nachlassgegenständen, die Reduzierung von Erbstreitigkeiten und der Erhalt von Familienvermögen.
Mögliche Nachteile sind die Verletzung von Pflichtteilsrechten, steuerliche Auswirkungen und mangelnde Flexibilität, wenn Erben abweichende Regelungen wünschen.
Die Teilungsanordnung ist grundsätzlich für die Erben bindend, kann aber einvernehmlich geändert werden.
Die Bestellung eines Testamentsvollstreckers kann hilfreich sein, um die Umsetzung der Teilungsanordnung sicherzustellen.
In internationalen Erbfällen kann die Teilungs[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv