Nach jahrelangem Streit um Sanierungskosten muss eine Eigentümergemeinschaft in Bayreuth tief in die Tasche greifen. Das Landgericht verurteilte sie zur Zahlung von über 82.000 Euro an ein Bauunternehmen, da ein zuvor geschlossener Vergleich über die strittige Summe bindend war. Trotz anfänglicher Zweifel an den hohen Kosten und dem Umfang der Arbeiten, hatte die Eigentümergemeinschaft einer Zahlung von über 400.000 Euro zugestimmt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 32 O 283/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Bayreuth Datum: 27.03.2018 Aktenzeichen: 32 O 283/17 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Bauunternehmen, beantragt Zahlung des Werklohns aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Argumentiert, dass geänderte Bauleistungen von der Beklagten beauftragt wurden und daher höhere Kosten gerechtfertigt sind. Beklagte: Wohnungseigentümergemeinschaft, bestreitet sowohl den Umfang als auch die Abrechnung der von der Klägerin erbrachten Leistungen. Behauptet, die Vereinbarung sei eine unverbindliche Absichtserklärung gewesen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin führte im Auftrag der Beklagten Abbruch-, Rohbau-, Erdbau-, Entwässerungs- und Abdichtungsarbeiten durch. Nach Fertigstellung der Arbeiten stellte die Klägerin eine Schlussrechnung aus, die von der Beklagten bestritten wurde. Es kam zu einer Vereinbarung über die Zahlung der Schlussrechnung, die nun im Streit ist. Kern des Rechtsstreits: Bestand zwischen den Parteien eine verbindliche Vereinbarung zur Zahlung der Schlussrechnung, oder handelte es sich lediglich um eine unverbindliche Absichtserklärung? Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte w
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de LG Nürnberg-Fürth – Az.: 8 O 9666/13 – Urteil vom 02.06.2014 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Beschluss Der Streitwert wird auf 6.548,41 […]