Nach jahrelangem Streit um Sanierungskosten muss eine Eigentümergemeinschaft in Bayreuth tief in die Tasche greifen. Das Landgericht verurteilte sie zur Zahlung von über 82.000 Euro an ein Bauunternehmen, da ein zuvor geschlossener Vergleich über die strittige Summe bindend war. Trotz anfänglicher Zweifel an den hohen Kosten und dem Umfang der Arbeiten, hatte die Eigentümergemeinschaft einer Zahlung von über 400.000 Euro zugestimmt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 32 O 283/17 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Bayreuth
- Datum: 27.03.2018
- Aktenzeichen: 32 O 283/17
- Verfahrensart: Zivilverfahren
- Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Bauunternehmen, beantragt Zahlung des Werklohns aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Argumentiert, dass geänderte Bauleistungen von der Beklagten beauftragt wurden und daher höhere Kosten gerechtfertigt sind.
- Beklagte: Wohnungseigentümergemeinschaft, bestreitet sowohl den Umfang als auch die Abrechnung der von der Klägerin erbrachten Leistungen. Behauptet, die Vereinbarung sei eine unverbindliche Absichtserklärung gewesen.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin führte im Auftrag der Beklagten Abbruch-, Rohbau-, Erdbau-, Entwässerungs- und Abdichtungsarbeiten durch. Nach Fertigstellung der Arbeiten stellte die Klägerin eine Schlussrechnung aus, die von der Beklagten bestritten wurde. Es kam zu einer Vereinbarung über die Zahlung der Schlussrechnung, die nun im Streit ist.
- Kern des Rechtsstreits: Bestand zwischen den Parteien eine verbindliche Vereinbarung zur Zahlung der Schlussrechnung, oder handelte es sich lediglich um eine unverbindliche Absichtserklärung?
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag von 82.083,51 € plus Zinsen an die Klägerin zu zahlen.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Vereinbarung vom 22.04.2014 eine verbindliche und für beide Seiten bindende Regelung darstellt. Die Beklagte konnte sich nicht von dieser Vereinbarung lösen, da sie eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht erteilt hatte.
- Folgen: Die Beklagte muss den zugesprochenen Betrag plus Zinsen zahlen. Die Entscheidung verdeutlicht die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Auslegung von Bauverträgen und zivilrechtlichen Vereinbarungen. Die Klägerin trägt einen kleinen Teil der Gerichtskosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gerichtsurteil zu Werklohnansprüchen: Rechtliche Einblicke für Handwerker und Auftraggeber
Werklohnansprüche sind ein zentrales Thema im Handwerkerrecht, insbesondere bei komplexen Bauprojekten wie Umbau und Haussanierung. Wenn Auftraggeber und Handwerker einen Bauvertrag abschließen, erwarten beide Seiten, dass die vereinbarten Bauleistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Häufig entstehen jedoch Fragen zu Zahlungsansprüchen, Nachträgen und der Rechnungsstellung, die beim Bauablauf beachtet werden müssen. Ein klarer Kostenvoranschlag und eine detaillierte Leistungsbeschreibung sind essenziell, um spätere Mängelansprüche und Streitigkeiten zu vermeiden. Im Rahmen der Bauabnahme wird schließlich geprüft, ob die erbrachten Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, ist oft ein Baurechtsanwalt gefragt, um die rechtlichen Möglichkeiten zu klären….