Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Bayreuth
Datum: 08.05.2018
Aktenzeichen: 21 O 224/17
Verfahrensart: Zivilrechtsstreit (Schadensersatzklage)
Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Deliktsrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Miteigentümer eines Anwesens, der Schadensersatz wegen fehlerhafter Wartung einer Heizungsanlage fordert. Er argumentiert, dass die Beklagte und die Nebenintervenientin eine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Inspektion der Wärmepumpe hatten und dass ein Loch am Wärmetauscher übersehen wurde, was zu einem Defekt führte.
Beklagte: Herstellerin der Wärmepumpe, gegen die der Kläger Schadensersatz fordert. Sie sieht keine vertragliche Beziehung zum Kläger, da der Auftrag von der Firma Sch. in eigenem Namen erteilt wurde.
Nebenintervenientin: Partei, die im Auftrag der Beklagten die Wärmepumpe überprüfte und als Prokurist tätig war. Sie verteidigen sich mit der Einrede der Verjährung und dem Argument, dass keine Fehler gemacht wurden.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Kläger verlangt Schadensersatz für eine defekte Wärmepumpe, die durch fehlerhafte Inspektion der Beklagten beschädigt wurde. Der Auftrag zur Inspektion erfolgte über die Firma Sch., die die Beklagte beauftragte.
Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob die Beklagte bzw. die Nebenintervenientin vertraglich verpflichtet war, die Wärmepumpe zu warten und ob sie fahrlässig handelte, was zu einem Schaden am Eigentum des Klägers[…]