Ein Grundstück kaufen oder bebauen – oft ein lang gehegter Traum. Doch Vorsicht: Neben den offensichtlichen Faktoren wie Lage und Größe spielen auch unsichtbare rechtliche Regelungen eine entscheidende Rolle. Baulasten können die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks erheblich beeinflussen, von der Bebauung über die Zufahrt bis hin zur Platzierung von Solaranlagen. Was genau Baulasten sind, welche Arten es gibt und welche Auswirkungen sie auf Ihr Bauvorhaben haben können, erfahren Sie in diesem umfassenden Artikel. (Symbolfoto: Flux gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung eines Grundstücks erheblich beeinflussen können. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis eingetragen und binden nicht nur den aktuellen Eigentümer, sondern auch alle Rechtsnachfolger. Es gibt verschiedene Arten von Baulasten, wie Erschließungsbaulast, Abstandsflächenbaulast, Stellplatzbaulast und Versorgungsbaulast. Die Erschließungsbaulast sichert den Zugang zu einem Grundstück, das keinen direkten Straßenzugang hat. Die Abstandsflächenbaulast ermöglicht eine flexible Handhabung der Abstandsvorschriften, indem Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke übertragen werden. Stellplatzbaulasten sichern die Nutzung von Stellplätzen auf fremden Grundstücken, wenn auf dem eigenen Grundstück keine Stellplätze nachgewiesen werden können. Baulasten entstehen durch eine formelle Erklärung des Eigentümers und werden erst mit der Eintragung rechtswirksam. Baulasten können den Wert eines Grundstücks beeinflussen und sollten vor dem Kauf eines Grundstücks geprüft werden. Die Löschung oder Änderung von Baulasten erfordert ein behördliches Verfahren
Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de Alleinerbin oder nicht? Ein komplexer Erbfall entschlüsselt Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte sich in einem Beschluss vom 30. März 2022 mit einem komplexen Erbfall zu befassen. Im Kern ging es um die Frage, ob die Lebensgefährtin des Verstorbenen als Alleinerbin eingesetzt wurde oder nicht. Das Testament war in seiner Formulierung nicht […]