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WEG – Aufzugsanierungskosten – Aufteilung nur auf Nutznießer?

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In einer Würzburger Mehrhaus-Wohnanlage entbrennt ein Streit um die Modernisierungskosten für zwei Aufzüge. 32 Wohnungseigentümer sollen die Kosten von 140.000 Euro alleine tragen, während die Bewohner der anderen sechs Häuser leer ausgehen. Das Amtsgericht Würzburg musste nun entscheiden, ob diese Kostenverteilung rechtens ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 C 1655/23 WEG | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Würzburg
  • Datum: 30.04.2024
  • Aktenzeichen: 30 C 1655/23 WEG
  • Verfahrensart: Beschlussanfechtungsklage
  • Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, Besitzer der Wohnungen 1 bis 32. Sie argumentieren, dass die angefochtenen Beschlüsse ungültig seien, weil sie ihrer Ansicht nach nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen und aufgrund der Majorisierung durch die Mehrheit der Eigentümer ohne Aufzüge zustande gekommen seien.
  • Beklagte: Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie argumentiert, dass die Beschlüsse ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen und dass die spezielle Kostenverteilung gerechtfertigt ist, da nur die Eigentümer der Häuser mit Aufzügen diese nutzen und somit die Kosten tragen sollten.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss die Modernisierung der Aufzugsanlagen und die damit verbundene Kostentragung durch eine Sonderumlage, die nur auf die Eigentümer der Wohnungen mit Aufzug umgelegt wurde. Die Kläger fechten diese Beschlüsse an, da sie die Änderung des Verteilerschlüssels für unrechtmäßig halten.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Beschlüsse zur Kostentragung im Hinblick auf die Modernisierung der Aufzugsanlagen den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen und ob eine von der ursprünglichen Regelung abweichende Kostenverteilung gerechtfertigt ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung wurden als ordnungsgemäß bestätigt.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass die abweichende Kostenverteilung aufgrund der spezifischen Nutzung der Aufzüge in den betreffenden Häusern gerechtfertigt ist und keine rechtswidrige Majorisierung vorliegt. Die Wohnungseigentümer hatten ausreichend Bewusstsein über die Änderung des Verteilerschlüssels, der zudem durch die Zustimmung des Verwalters legitimiert wurde.
  • Folgen: Die Kläger müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Beschlüsse bleiben bestehen, und die festgelegte Kostenverteilung wird umgesetzt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Modernisierung der Aufzüge finanziell absichern.

Streit um Aufzugskosten: Wer trägt die Last in der Wohnungseigentümergemeinschaft?

In vielen Wohnanlagen stellt der Aufzug eine wichtige Erleichterung für die Bewohner dar. Doch die Kosten für die Aufzugsanierung und -modernisierung können schnell in die Höhe schießen. Dabei ist unklar, wie diese Kosten angemessen verteilt werden sollen – insbesondere, ob die Aufzugskosten nur auf diejenigen Eigentümer umgelegt werden dürfen, die einen nachweislichen Nutzen daraus ziehen….


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