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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – fiktive Reparaturkosten

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Ein riskantes Überholmanöver auf der B85 bei Mö. endete in einem Unfall – und vor Gericht. Obwohl die VW-Fahrerin beim Abbiegen einen Fehler machte, muss der Daimler-Fahrer für 30 Prozent des Schadens aufkommen, da er in einer unklaren Verkehrssituation überholte. Das Landgericht Amberg sprach ihm lediglich einen Bruchteil seiner ursprünglichen Forderung zu.


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Amberg
Datum: 21.12.2021
Aktenzeichen: 12 O 11/21
Verfahrensart: Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Ein KfZ-Händler, Halter und Eigentümer eines PKW, der Schadensersatz nach einem Unfall fordert. Argumentiert, dass der Unfall durch das fehlerhafte Blinken und plötzliches Abbiegen der Beklagten verursacht wurde.
Beklagte 1: Haftpflichtversicherer des unfallgegnerischen Fahrzeugs. Argumentiert, dass der Kläger mit einer 30%igen Mithaftungsquote zu rechnen hat.
Beklagte 2: Fahrerin des unfallgegnerischen Fahrzeugs. Behauptet, korrekt geblinkt und die Spur gewechselt zu haben, bevor der klägerische PKW auffuhr.

Um was ging es?

Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich, in dessen Folge der Kläger Schadensersatz für seinen beschädigten PKW geltend macht. Die Beklagte zu 2) soll laut dem Kläger unerwartet geblinkt und die Spur gewechselt haben, was zum Unfall führte. Die Gegenpartei macht ein Mitverschulden der Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs geltend.
Kern des Rechtsstreits: Ob die Mithaftungsquote des Klägers gerechtfertigt ist und in welchem Umfang der Schaden ersetzt werden muss.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Der Kläger erhÃ[…]


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