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Selbstständiges Beweisverfahren – Keine Anträge nach Sachverständigenanhörung

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Ein Streit um undichte Kellerwände beschäftigt die Gerichte! Hausbesitzer kämpft gegen eine Baufirma, die ihren Keller nicht trockenlegen konnte – und die Kosten explodieren. Jetzt hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden, dass es um eine hohe Summe geht: Über 60.000 Euro stehen auf dem Spiel. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 W 26/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 14.10.2024 Aktenzeichen: 10 W 26/24 Verfahrensart: Streitwertbeschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Bauvertragsrecht Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Sie hat ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, um die Geeignetheit und fachgerechte Ausführung von horizontalen Querschnittsabdichtungen festzustellen. Sie beanstandete die Streitwertfestsetzung, da sie der Ansicht war, dass der festgesetzte Wert ihr Interesse nicht korrekt widerspiegele und es ihr hauptsächlich um die Rückzahlung des Werklohns und Schadensersatz ginge. Antragsgegnerin: Unternehmen, das die Abdichtungsarbeiten ausgeführt hat. Die genaue Argumentation dieser Partei ist aus dem bereitgestellten Text nicht ersichtlich. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstellerin stellte ein selbständiges Beweisverfahren über Abdichtungsmaßnahmen in ihrem Keller ein, um die Geeignetheit und korrekte Durchführung festzustellen. Das Landgericht Potsdam setzte den Verfahrenswert entsprechend den geschätzten Mangelbeseitigungs- und Folgekosten fest. Die Antragstellerin legte Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung ein, da sie den festgesetzten Wert für überhöht hielt im Vergleich zu ihrem tatsächlichen Interesse an der Rückzahlung und Schadensersatz. Kern des Rechtsstreits: Ob die vom Landgericht festgesetzten Mangelbes


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