Ein Lebensmittelriese muss sein Logistikzentrum räumen, weil er die Miete nicht pünktlich zahlte. Das Landgericht Bamberg entschied, dass Personalengpässe in der Buchhaltung keine Entschuldigung für die versäumten Zahlungen sind und bestätigte die fristlose Kündigung. Der Konzern muss nun nicht nur das riesige Lager, sondern auch außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von über 3.500 Euro tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 45 O 600/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Bamberg Datum: 28.03.2024 Aktenzeichen: 45 O 600/23 Miet Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eigentümerin des Logistikzentrums, Rechtsnachfolgerin der Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG und der Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. OHG. Sie argumentiert, dass die Beklagte sich durch Mietrückstand schuldig gemacht hat, was eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Beklagte: Teil eines Lebensmittelskonzerns, Mieterin der Gewerberäume und Anlagen im Logistikzentrum. Sie nimmt an, dass die Kündigung ungültig ist, da die Zahlung der Miete vor dem Erhalt der Kündigung erfolgte und die verspätete Zahlung auf Buchhaltungsfehlern basierte. Um was ging es? Sachverhalt: Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Gewerbemietvertrages und eines Mietvertrages über Anlagen und Betriebsvorrichtungen wegen Mietrückständen für zwei aufeinanderfolgende Monate. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die fristlose Kündigung der Mietverträge rechtens war, obwohl die Beklagte die ausstehenden Mieten nach dem Datum der Kündigung bezahlt hat.
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Daten sind mittlerweile ein sehr wertvolles Gut geworden, weshalb es in Deutschland auch ein umfangreiches Datenschutzgesetz gibt. Das Internet lebt regelrecht von Daten, da in nahezu allen Onlineshops oder auch sozialen Plattformen der Nutzer zunächst für die Inanspruchnahme der Dienstleistung oder der Teilhabe an der Gemeinschaft seine Daten angeben muss. […]