Trotz erheblicher Baumängel und ausstehender Restzahlung erstritt ein Käuferpaar vor dem Oberlandesgericht Brandenburg erfolgreich die Eigentumsübertragung ihrer neuen Wohnung. Ein Sachverständigengutachten belegte Mängel in Höhe von über 460.000 Euro an den Gemeinschaftsanlagen – die Bauträgerin hatte die Übergabe der Immobilie verweigert und musste nun vom Gericht zur Eintragung der Käufer als Eigentümer angewiesen werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 93/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 12.09.2024
- Aktenzeichen: 12 U 93/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, BGB
Beteiligte Parteien:
- Klägerinnen: Käuferinnen, die die Umschreibung des Eigentums einer Eigentumswohnung verlangen, trotz Zurückhaltung eines Kaufpreisanteils wegen behaupteter Mängel am Gemeinschaftseigentum.
- Beklagte: Verkäuferin, die die Umschreibung verweigert, da der vollständige Kaufpreis wegen zurückgehaltener Zahlungen nicht bezahlt wurde und behauptet, dass die Mängel unzureichend nachgewiesen sind.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerinnen wollten, dass die Beklagte den Notar anweist, die Eigentumsübertragung für eine gekaufte Eigentumswohnung zu vollziehen. Sie behalten 8,5% des Kaufpreises wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum zurück. Das Landgericht hatte bereits entschieden, dass die Eigentumsübertragung trotz dieser Nichtzahlung erfolgen muss.
- Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich darum, ob die Klägerinnen zur Eigentumsübertragung berechtigt sind, obwohl sie einen Teil des vereinbarten Kaufpreises wegen Mängeln zurückhielten. Zentral war, ob das Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln die Verweigerung der Eigentumsübertragung rechtfertigt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen; das Urteil der ersten Instanz bleibt bestehen, die Klägerinnen haben Anspruch auf Eigentumsübertragung.
- Begründung: Die Vorenthaltung des Kaufpreises ist angemessen, da die Mängel eines Gutachtens zufolge erheblich sind. Der Beklagten obliegt es, die Mangelfreiheit zu beweisen, was nicht hinreichend geschehen ist. Die von der Beklagten vorgebrachten Einwände gegen das Mängelgutachten wurden nicht substantiiert genug dargelegt.
- Folgen: Die Beklagte muss den Notar anweisen, die Eigentumsumschreibung durchzuführen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil hat deutlich gemacht, dass auch vor Abnahme ein Zurückbehaltungsrecht besteht, soweit die Mängelkosten den zurückgehaltenen Betrag erheblich überschreiten. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Eigentumsübertragung trotz Mängeln? Wichtige Erkenntnisse aus dem Bauträgervertrag
Der Bauträgervertrag spielt eine zentrale Rolle im Immobilienrecht, da er den Kauf und die Herstellung von Bauleistungen regelt. Bei der Eigentumsübertragung müssen viele Aspekte beachtet werden, insbesondere die Rechte der Bauherren und mögliche Mängelansprüche. Sollte ein Mangel an der Immobilie vorliegen, stellt sich oft die Frage, ob der Käufer trotz Mängeleinbehalt Anspruch auf die Eigentumsübertragung hat. Das Thema ist komplex, da es nicht nur um Vertragsrecht und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Eigentumserwerbs geht, sondern auch um die Frage, wie Mängelgewährleistung und Bauverträge in Einklang gebracht werden können….