Trotz erheblicher Baumängel und ausstehender Restzahlung erstritt ein Käuferpaar vor dem Oberlandesgericht Brandenburg erfolgreich die Eigentumsübertragung ihrer neuen Wohnung. Ein Sachverständigengutachten belegte Mängel in Höhe von über 460.000 Euro an den Gemeinschaftsanlagen – die Bauträgerin hatte die Übergabe der Immobilie verweigert und musste nun vom Gericht zur Eintragung der Käufer als Eigentümer angewiesen werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 93/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 12.09.2024 Aktenzeichen: 12 U 93/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, BGB Beteiligte Parteien: Klägerinnen: Käuferinnen, die die Umschreibung des Eigentums einer Eigentumswohnung verlangen, trotz Zurückhaltung eines Kaufpreisanteils wegen behaupteter Mängel am Gemeinschaftseigentum. Beklagte: Verkäuferin, die die Umschreibung verweigert, da der vollständige Kaufpreis wegen zurückgehaltener Zahlungen nicht bezahlt wurde und behauptet, dass die Mängel unzureichend nachgewiesen sind. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerinnen wollten, dass die Beklagte den Notar anweist, die Eigentumsübertragung für eine gekaufte Eigentumswohnung zu vollziehen. Sie behalten 8,5% des Kaufpreises wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum zurück. Das Landgericht hatte bereits entschieden, dass die Eigentumsübertragung trotz dieser Nichtzahlung erfolgen muss. Kern des Rechtsstreits: Der Streit drehte sich darum, ob die Klägerinnen zur Eigentumsübertragung berechtigt sind, obwohl sie einen Teil des vereinbarten Kaufpreises wegen Mängeln zurückhielten. Zentral war, ob das Zurückbehaltungsr
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de OLG Hamm, Az.: III-1 RBs 109/15, Beschluss vom 07.07.2015 Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Der Betroffene wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen dadurch entstandenen notwendigen Auslagen […]