Eine Hamburger Eigentümergemeinschaft erteilte vorschnell Entlastung für Beirat und Verwaltung, obwohl die Jahresabrechnung fehlerhaft war. Das Landgericht Hamburg erklärte die Beschlüsse für ungültig, da die Eigentümer die wirtschaftliche Situation des Jahres nicht korrekt prüfen konnten. Somit müssen Beirat und Verwaltung warten, bis eine korrekte Abrechnung vorliegt, bevor sie endgültig entlastet werden können. Zum vorliegenden Urteil Az.: 318 S 51/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hamburg Datum: 26.06.2024 Aktenzeichen: 318 S 51/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren zur Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung Rechtsbereiche: Wohnungseigentumsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Klägerin argumentiert, dass die Beschlüsse der Eigentümerversammlung wegen fehlerhafter Bestimmung von Zeit und Ort ungültig und die Entlastungen nicht ordnungsgemäß seien. Beklagte: Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese verteidigt die Beschlüsse und hält die Entlastungen für ordnungsgemäß. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin, Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wendet sich gegen die Entlastung des Verwaltungsbeirats und der Verwaltung auf einer Eigentümerversammlung. Sie bemängelt die Entlastung, obwohl die Buchprüfungen für den Zeitraum fehlerhaft dargestellt wurden und eine ordnungsgemäße Prüfung noch aussteht. Kern des Rechtsstreits: Ob die Entlastung des Verwaltungsbeirats und der Vorverwaltung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, obwohl die Abrechnung für ein Gesc
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Das Vorbeschäftigungsverbot im Rahmen sachgrundloser Befristungen Absolutes Vorbeschäftigungsverbot nach der gesetzlichen Regelung? Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in einem 2011 zu entscheidenden Fall (BAG, Az: 7 AZR 716/09, Urteil vom 06.04.2011, veröffentlicht auf unserer Homepage) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Absatz 2 TzBfG auch dann gilt, wenn […]