Eine Autofahrerin in Aachen verursachte einen Unfall und fuhr einfach weiter, obwohl die Geschädigte sie am Wegfahren hindern wollte. Das Landgericht Aachen musste nun klären, ob dieses Verhalten als Unfallflucht zu werten ist, obwohl die Frau später auf das Firmengelände zurückkehrte, von dem sie gekommen war. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage, wann genau ein Unfallort verlassen wird und welche Pflichten Unfallbeteiligte haben. Zum vorliegenden Urteil Az.: 60 Qs 43/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Aachen Datum: k.A. Aktenzeichen: 60 Qs 43/20 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im Strafbefehlsverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Staatsanwaltschaft XXX: Sie legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ein, den Strafbefehlsantrag abzulehnen. Argumentierte, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen die Angeschuldigte bezüglich unerlaubten Entfernens vom Unfallort besteht. Angeschuldigte: Führte einen Pkw, kollidierte mit einem anderen Fahrzeug und entfernte sich ohne Feststellungen zu ermöglichen. Sie argumentierte, sie habe sich nicht unerlaubt entfernt, da sie in unmittelbarer Nähe gewendet habe. Um was ging es? Sachverhalt: Die Angeschuldigte kollidierte mit einem anderen Fahrzeug und verließ den Unfallort, ohne ihre Beteiligung offenzulegen. Sie wendete etwa 40 Meter vom Unfallort entfernt und kehrte zur Unfallstelle zurück, ohne jedoch adäquate Feststellungen ermöglicht zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte deswegen einen Strafbefehl. Kern des Rechtsstreits: Hauptfragen waren, ob die Angeschuldigte den Unfallort rechtlich relevant verlassen hat und ob ein hinreichender Tatverdacht für unerlaubtes Entfernen besteht. Was wurde e
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Das Landgericht München I hat entschieden, dass bei einer gemeinsamen Bergtour keine Haftung des erfahrenen Bergsteigers für die Kosten einer erforderlichen Helikopterbergung besteht, wenn keine formelle Verpflichtung als Bergführer übernommen wurde und die Teilnehmer selbst für ihre Sicherheit und Fähigkeiten verantwortlich sind. Die Eigenverantwortung im Alpinismus hat Vorrang. → Weiter […]