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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallversicherung – Nachweis eines Gehörschadens

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Ein lauter Knall in der Autowerkstatt und dann nur noch ein Pfeifen im Ohr? Ein Mann klagte gegen seine Unfallversicherung, weil er nach einer angeblichen Lärmexposition einen Gehörschaden erlitten haben will – doch das Gericht glaubte ihm nicht. Gutachter konnten die Behauptungen des Mannes nicht bestätigen, sodass er nun auf den Kosten des Verfahrens sitzen bleibt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 32 O 84/14 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Aschaffenburg Datum: 26.05.2017 Aktenzeichen: 32 O 84/14 Verfahrensart: Klage auf Versicherungsleistung aus einer privaten Unfallversicherung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Versicherungsnehmer, der eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat und aufgrund eines behaupteten Lärmunfalls Leistungen in Höhe von 15.750,00 € geltend macht. Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die diese Leistung verweigert, weil sie das Vorliegen einer unfallbedingten Invalidität bestreitet und sich auf eingeholte Privatgutachten stützt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger behauptete, am 02.07.2009 durch ein lautes Geräusch in einer Werkstatt eine dauerhafte Hörschädigung am rechten Ohr erlitten zu haben, die einen Invaliditätsgrad von 10% darstelle. Er forderte eine Versicherungsleistung aufgrund seiner Unfallversicherung, die bei vollständigem Gehörverlust 30% Invaliditätsgrad vorsieht. Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die vom Kläger behauptete Gehörschädigung unter die Versicherungsbedingungen fällt und eine Leistungspflicht der Beklagten besteht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Begründung: Das Gericht entschied, dass kein


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