Baulärm, Schattenwurf & Co.: Wehren Sie sich gegen störende Bauvorhaben! Ihr Nachbar plant einen Anbau? Ein neues Mehrfamilienhaus entsteht neben Ihrem Garten? Bauvorhaben in der Nachbarschaft können schnell zum Ärgernis werden – doch Sie müssen das nicht einfach hinnehmen! Das Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, sich gegen unzumutbare Beeinträchtigungen zu wehren. Dieser Artikel informiert Sie umfassend über Ihre Rechte und zeigt Ihnen, wie Sie diese effektiv durchsetzen. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Nachbarn haben das Recht, gegen Bauvorhaben vorzugehen, die ihre rechtlich geschützten Interessen beeinträchtigen. Das Nachbarschaftsrecht bietet Möglichkeiten, sich gegen unzumutbare Beeinträchtigungen wie Lärm, Schattenwurf oder Staub zu wehren. Die Einhaltung von Abstandsflächen, Gebäudehöhen und Immissionsgrenzwerten ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Nachbarn. Immissionsschutzvorschriften regeln Lärm, Gerüche, Staub, Licht und Erschütterungen, um Belästigungen zu vermeiden. Ein wirksamer Nachbarwiderspruch muss fristgerecht und formal korrekt eingereicht werden, oft innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bauvorhabens. Während der Bauphase können Nachbarn bei erheblichen Beeinträchtigungen einstweiligen Rechtsschutz beantragen, um Bauarbeiten zu stoppen. Auch nach Fertigstellung eines Bauwerks bestehen rechtliche Möglichkeiten, gegen rechtswidrige Bauten vorzugehen, zum Beispiel durch Beseitigungsansprüche. Die Durchsetzung von Nachbarrechten kann mit Kosten verbunden sein; eine sorgfältige Abwägung der Erfolgsaussichten ist wichtig. Materiell-rechtliche Einwendungen können auf Verstößen gegen baurechtliche Vorschriften
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de In einem Rechtsstreit um die Sanierungskosten eines mit Mineralöl kontaminierten Grundstücks hat das Landgericht Memmingen den Erben des ehemaligen Tankstellenbetreibers eine Absage erteilt. Die Klägerin verlangte von den Beklagten knapp 67.200 Euro für die Beseitigung der Altlast, doch das Gericht sah sie nicht in der Haftung. Entscheidend war dabei, dass […]