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Eigenbedarfskündigung – Anforderungen an Ersatzwohnraum

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Alleinerziehende Mutter mit fünf Kindern verliert Wohnung in München! Trotz schwieriger Lage und angespanntem Wohnungsmarkt muss die Familie ihre Mietwohnung räumen. Das Landgericht München I bestätigte die Eigenbedarfskündigung des neuen Eigentümers, der mit seiner eigenen Familie einziehen möchte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 S 3525/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht München I
  • Datum: 08.11.2023
  • Aktenzeichen: 14 S 3525/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren in einem Räumungsrechtstreit
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger/in: Der Vermieter der streitgegenständlichen Wohnung, der aufgrund einer Eigenbedarfskündigung die Räumung verlangt. Er hat das Mietobjekt erworben und will mit seiner Familie darin einziehen.
  • Beklagte: Die alleinige Mieterin der Wohnung, die dort mit ihren fünf minderjährigen Kindern lebt. Sie bestreitet die Aktivlegitimation des Klägers und den geltend gemachten Eigenbedarf und beruft sich auf eine eventuelle Härte nach § 574 BGB.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger kündigte der Beklagten die Wohnung wegen Eigenbedarfs, um mit seiner Familie einzuziehen. Die Beklagte widersprach der Kündigung, zog jedoch nicht aus und zog vor Gericht, um den eigenbedarfsbedingten Kündigungsanspruch zu bestreiten. Das Amtsgericht München entschied zur Räumung, gegen die die Beklagte Berufung einlegte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Kläger berechtigt ist, wegen Eigenbedarfs zu kündigen und ob der Eigenbedarf ausreichend nachgewiesen wurde. Zudem, ob eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen Härte für die Beklagte gerechtfertigt ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen, und die Räumungsverpflichtung der Beklagten wurde bestätigt.
  • Begründung: Das Gericht sah den Eigenbedarf des Klägers als ausreichend nachgewiesen an, da keine Zweifel an seiner Aktivlegitimation und dem geltend gemachten Eigenbedarf bestanden. Die Beweiswürdigung des Amtsgerichts wurde bestätigt, und die Härteeinwände der Beklagten wurden als nicht ausreichend erachtet.
  • Folgen: Die Beklagte muss die Wohnung bis spätestens 30.06.2024 räumen. Der Kläger darf seine Forderung auf Räumung kostenpflichtig durchsetzen. Die Revision wurde nicht zugelassen, was das Urteil endgültig macht. Die Entscheidung bestätigt zudem, dass ein gründlich nachgewiesener Eigenbedarf Vorrang hat, es sei denn, die Härte für den Mieter ist evident überwiegend. Der Rechtsstreit wurde abschließend entschieden.

Eigenbedarfskündigung: Rechtliche Herausforderungen und Mieterrechte im Fokus

Die Eigenbedarfskündigung ist ein komplexes Thema im Wohnraummietrecht, das häufig für Verwirrung sorgt. Vermieter können das Mietverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, wenn sie die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigen. Dabei sind jedoch strenge Anforderungen zu beachten, insbesondere hinsichtlich des Nachweises des Eigenbedarfs. Zudem müssen Aspekte wie der Kündigungsschutz und die Rechte der Mieter gewahrt werden, um ungerechtfertigte Mietkündigungen ohne Grund zu vermeiden. Gerade in Zeiten von Wohnungsnot und steigendem Druck auf den Mietmarkt gewinnen die Anforderungen an den Ersatzwohnraum und die Pflicht zur Abfindung für Mieter an Bedeutung….


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