Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebskosten – Zusammenfassung Hausmeister und Gartenpflege unzulässig

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Mieter in Hamburg erstritten vor Gericht eine Rückerstattung von knapp 300 Euro, weil ihre Vermieterin die Kosten für Hausmeister und Gartenpflege in der Betriebskostenabrechnung zusammengefasst hatte. Das Amtsgericht Hamburg stellte klar, dass diese Kostenpositionen stets getrennt aufgeführt werden müssen, selbst wenn der Hausmeister die Gartenpflege übernimmt. Die Entscheidung des Gerichts ist richtungsweisend für Mieter und Vermieter bundesweit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 49 C 535/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Hamburg Datum: 12.08.2024 Aktenzeichen: 49 C 535/23 Verfahrensart: Zivilrechtsstreit über Betriebskostenabrechnung Rechtsbereiche: Mietrecht, Betriebskostenrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Mietpartei, die vom Vermieter eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung einfordert. Die Kläger argumentieren, dass die Abrechnung der Beklagten bezüglich der Kosten für Hausmeister und Gartenpflege nicht formell gültig ist. Beklagte: Vermieter, der die Betriebskosten an die Kläger weitergeben möchte. Die Beklagte hat die Positionen „Hausmeister“ und „Gartenpflege“ in der Abrechnung zusammengefasst, was von den Klägern angefochten wird. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger fordern die Rückerstattung überzahlter Betriebskosten, da die Beklagte versäumt hat, ordnungsgemäß über die Betriebskosten abzurechnen, insbesondere über die Posten „Hausmeister“ und „Gartenpflege“, welche nicht korrekt aufgeschlüsselt wurden. Kern des Rechtsstreits: Ist die Zusammenfassung verschiedener Betriebskostenpositionen durch die Vermieterin rechtens oder muss eine detaillierte Aufschlüsselung erfol


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv