Flammeninferno in Gartenlaube! Hausratversicherung muss zahlen, doch nicht alles. Nach einem Brand in ihrer Gartenpergola erhält eine Frau vor Gericht nur einen Teil der geforderten Entschädigung – Streitpunkt: fehlende Kaufbelege für zerstörte Gegenstände. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 3/18 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Aschaffenburg
- Datum: 26.11.2019
- Aktenzeichen: 11 O 3/18
- Verfahrensart: Zivilverfahren
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Versicherungsnehmerin, die restliche Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag im Rahmen der Hausratversicherung wegen Brandschaden geltend macht. Behauptet, dass durch den Brand der in der Pergola gelagerten Gegenstände ein Schaden von insgesamt 20.145,54 € entstanden sei, abzüglich bereits geleisteter Zahlungen der Beklagten noch 17.262,34 € offen seien. Argumentiert, die Verjährung sei gehemmt worden, was die weiteren Ansprüche ermöglichte.
- Beklagte: Versicherungsgesellschaft, bestreitet die weitere Zahlungspflicht aufgrund von Verjährung und behauptet, dass die zerstörte Pergola nicht als versichertes Gebäude gilt. Behauptet zudem, dass die Klägerin die verbrannten Gegenstände sowie deren Werte nicht ausreichend nachgewiesen habe. Beruft sich auf eine Unterversicherung des Anwesens.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin machte nach einem Brandschaden in einer Pergola Ansprüche aus einer Hausratversicherung geltend. Die Versicherung hatte bereits einen Teilbetrag gezahlt, verweigerte jedoch die vollständige Ersetzung der von der Klägerin behaupteten Schäden, die sie nicht ausreichend belegt habe. Es bestand ein Streit darüber, ob die Pergola als Nebengebäude und somit als versicherter Ort gelte und ob die Verjährung wirksam gehemmt wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Pergola als versichertes Gebäude im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt und ob die Verjährung der Ansprüche der Klägerin gehemmt war, sodass die Ansprüche nicht verjährt sind. Zudem sollte geklärt werden, welche Höhe der Anspruch der Klägerin tatsächlich hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht gab der Klage teilweise statt und sprach der Klägerin einen Anspruch auf Zahlung in Höhe von 6.131,91 € zu. Ansprüche in Bezug auf das Baumhaus wurden nicht anerkannt, da es nicht als Gebäude im Versicherungsvertrag gilt.
- Begründung: Die Verjährung war durch die Nachmeldungen der Klägerin gehemmt. Die Pergola wurde als versichertes Nebengebäude anerkannt, da es den Anforderungen eines Gebäudes wie einem Schutz gegen äußere Einflüsse genügte. Das Baumhaus erfüllte diese Kriterien nicht. Wegen mangelhafter Nachweise der Klägerin wurde deren Schadenshöhe zum Teil herabgesetzt.
- Folgen: Die Klägerin erhält einen Teilbetrag für die Schäden und trägt 64 % der Verfahrenskosten, während die Beklagte 36 % trägt. Das Urteil legt fest, dass die Pergola als versichertes Gebäude gilt, was Einfluss auf ähnliche künftige Fälle haben könnte. Die Entscheidung ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar. Weitere rechtliche Schritte wurden im Urteil nicht spezifiziert.
Herausforderungen bei Brandschaden: Hausratversicherung und Entschädigung verstehen
Die Hausratversicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten durch Schäden an Einrichtungsgegenständen, insbesondere bei Feuer-, Wasser- oder Einbruchsschäden….