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Wohnnutzung nicht von Baugenehmigung gedeckt – Nutzungsuntersagung rechtmäßig

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Ein Eigentümer vermietete Zimmer an Zeitarbeiter und löste damit einen Rechtsstreit aus. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied nun: Für diese Art der Vermietung ist eine Baugenehmigung erforderlich, die der Eigentümer nicht vorweisen konnte. Die Nutzung des Gebäudes wurde untersagt, die Räumung angeordnet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 A 483/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Datum: 30.09.2024 Aktenzeichen: 10 A 483/23 Verfahrensart: Zulassungsbeschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Bauordnungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Grundstückseigentümer, dem gerichtlich untersagt wurde, das Gebäude zu Beherbergungszwecken ohne erforderliche Genehmigung zu nutzen. Er argumentiert, dass die Nutzung im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgt. Beklagte: Öffentliche Verwaltung, die die Ordnungsverfügung erlassen hat, um die Nutzung des Gebäudes zu regulieren, da den Behörden formelle Illegalität vorliegt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger nutzt ein Gebäude zu Beherbergungszwecken, ohne die laut Gesetz erforderliche Genehmigung. Die öffentliche Verwaltung hat dies untersagt und die sofortige Räumung angeordnet, da die Nutzung nicht mit der vorhandenen Baugenehmigung übereinstimme. Kern des Rechtsstreits: Ob die Nutzung des Gebäudes zu Beherbergungszwecken ohne notwendige Baugenehmigung legal ist und ob der Eigentümer für den Zustand und die Nutzung des Gebäudes verantwortlich gemacht werden kann. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. Der K


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