Ein Architekt hat in Darmstadt für Aufsehen gesorgt, weil er ein Dachgeschoss 19 Zentimeter zu hoch geplant hat – und nun dafür geradestehen muss. Das Landgericht Darmstadt verurteilte ihn zu Schadenersatz, da seine Pläne nicht mit der Baugenehmigung übereinstimmten, während Statiker und Bauunternehmen straffrei ausgingen. Ein wegweisendes Urteil für alle Bauherren und Planer! Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 130/19 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Darmstadt
- Datum: 15.02.2023
- Aktenzeichen: 11 O 130/19
- Verfahrensart: Feststellungsverfahren
- Rechtsbereiche: Bauvertragsrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Eigentümer eines Grundstücks, die ein Zweifamilienhaus errichten lassen wollten. Sie werfen den Beklagten Planungs- und Ausführungsfehler vor, die zu einer Abweichung von genehmigten Bauhöhen führten.
- Beklagter zu 1: Tragwerksplaner, verantwortlich für die Erstellung der Bewehrungspläne. Er bestreitet die Bauleitung übernommen zu haben.
- Beklagter zu 2: Architekt, verantwortlich für die Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Ihm wird vorgeworfen, nicht genehmigungskonforme Gebäudehöhen geplant zu haben.
- Beklagte zu 3: Bauunternehmen, verantwortlich für die Errichtung des Rohbaus. Es wird ihr vorgeworfen, entgegen der Planung gebaut zu haben.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Kläger beauftragten die Beklagten mit dem Bau eines Zweifamilienhauses. Es kam zu Abweichungen der genehmigten Gebäudehöhen. Diese führten zu Konflikten mit dem Bauamt bezüglich der Einhaltung von Abstandsflächen zum Nachbargrundstück.
- Kern des Rechtsstreits: Ob und in welchem Umfang die Beklagten für bauliche Abweichungen von der Baugenehmigung haften.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wurde teilweise stattgegeben. Er muss den Klägern Schäden ersetzen, die durch die um 19 cm zu hohe Bauausführung im Dachgeschoss entstanden sind. Die Klage gegen die anderen Beklagten wurde abgewiesen.
- Begründung: Der Beklagte zu 2) habe mangelhaft geplant, da die Ausführungsplanung nicht den genehmigten Unterlagen entsprach und dadurch eine Erhöhung des Daches um 19 cm verursacht wurde. Diese Abweichung realisierte sich durch den Bau. Die übrigen Beklagten waren entweder nicht haftbar oder die Kläger hatten den Änderungen zugestimmt.
- Folgen: Der Beklagte zu 2) haftet für die Mehrhöhe im Dachgeschoss. Die Kläger tragen die überwiegenden Gerichtskosten, da die Klage gegen die anderen Beklagten abgewiesen wurde. Das Urteil betrifft die korrekte Auslegung von Haftungsfragen bei Bauplanungsfehlern und die vertragliche Zustimmung zu Abweichungen der Genehmigungsplanung.
Baugenehmigung im Fokus: Folgen mangelhafter Planung und rechtliche Risiken
Die Baugenehmigung ist ein zentraler Bestandteil des Planungsrechts und stellt sicher, dass Bauvorhaben im Einklang mit gesetzlichen Bauvorschriften und der Bauordnung stehen. Abweichungen von der genehmigten Planung können weitreichende Folgen für die Bauqualität und die Rechtmäßigkeit eines Projekts haben. Wenn Bauherren nicht alle Vorschriften beachten, können sie schnell in rechtliche Schwierigkeiten geraten, etwa durch Baufehler oder unzureichende Nachbesserungen, die zu einem Bauinfarkt führen können. Ein aktuelles Gerichtsverfahren thematisiert genau diese Problematik: Die mangelhafte Planung und ihre Auswirkungen auf die Einhaltung des Baugesetzbuches und der gesetzlichen Vorgaben….