Wegen Fahrerflucht nach einem Unfall mit 1.700 Euro Sachschaden wurde einem Mann der Führerschein entzogen – doch das Landgericht Dresden hob die Beschlagnahmung überraschend auf. Die Richter entschieden, dass die Inflation bei der Bemessung eines „bedeutenden Schadens“ zu berücksichtigen sei und setzten die Wertgrenze dafür auf 1.800 Euro herauf. Damit könnte der Fall wegweisend für ähnliche Verfahren werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 Qs 66/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Dresden Datum: 15.09.2023 Aktenzeichen: 17 Qs 66/23 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren gegen Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Rechtsbereiche: Strafprozessrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Der Angeklagte legte Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Dresden ein, der die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis und die Beschlagnahme seines Führerscheins anordnete. Der Angeklagte argumentierte, dass der durch den Unfall entstandene Schaden mit 1.700 EUR Netto unterhalb der Schwelle von 1.800 EUR liege, die für einen bedeutenden Schaden notwendig wäre. Amtsgericht Dresden: Das Gericht rechtfertigte ursprünglich die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Annahme, dass im Sinne der bisherigen Kommentierung ein Schaden von 1.700 EUR netto als bedeutend anzusehen sei. Staatsanwaltschaft: Diese beantragte, die Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen. Geschädigte: Plant eine Reparatur des Schadens, der noch nicht durchgeführt wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte erhielt einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, woraufhin das Amtsgericht Dresden die vorläufige Entziehung der Fahre
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Amtsgericht Castrop-Rauxel, Az.: 6 OWi-267 Js 2376/16-334/16, Urteil vom 03.02.2017 Leitsätze: Auszug aus der Quelle: https://www.bussgeldsiegen.de/messbeamtenschulung-wie-lange-ist-sie-gueltig/