Ein Fahrradfahrer wird von einem Autofahrer beim Abbiegen erfasst und erleidet schwere Verletzungen an der Schulter. Nach langem Rechtsstreit erhält er nun 12.500 Euro Schmerzensgeld vom Landgericht Detmold. Der Unfall hatte für den 58-Jährigen monatelange Behandlungen, Operationen und Arbeitsunfähigkeit zur Folge. Zum vorliegenden Urteil Az.: 04 O 26/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Detmold Datum: 24.01.2022 Aktenzeichen: 04 O 26/19 Verfahrensart: Zivilverfahren (Schmerzensgeldklage wegen Verkehrsunfall) Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eine Person verletzt durch einen Verkehrsunfall, fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund unfallbedingter Verletzungen. Beklagter: Zwei Parteien; der Fahrer eines Fahrzeugs und dessen Versicherung. Der Fahrer verursachte den Unfall und die Versicherung deckt die Haftung ab. Argumente beinhalteten Bestreiten der Unfallfolgen und Behauptung eines Behandlungsfehlers durch das Krankenhaus. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erlitt Verletzungen bei einem Verkehrsunfall am 30.03.2017. Er verlangte Schmerzensgeld und Schadensersatz von den Beklagten als Gesamtschuldner. Die Verletzungen umfassten eine schwere Schulterverletzung, die mehrere Operationen und lange Behandlungen erforderte. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Höhe des Schmerzensgeldes und die Frage, ob die Beklagten für alle unfallbedingten Folgen haften, insbesondere im Hinblick auf weitere Beschwerden und Behandlungen des Klägers. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Kläger
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Hessisches Landessozialgericht Az.: L 7 AS 200/06 ER Urteil vom 07.11.2006 rechtskräftig Vorinstanz: Sozialgericht Frankfurt, Az.: S 48 AS 603/06 ER, Urteil vom 28.07.2006 Entscheidung: Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juli 2006 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten […]