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Verhaltensbedingte Mietvertragskündigung bedarf keiner Abmahnung

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Eine Familie muss ihre Fünfzimmerwohnung in Q. räumen, weil sie die Kaution von 2.000 Euro nicht rechtzeitig zahlte – das entschied das Landgericht Itzehoe. Trotz mehrfacher Mahnungen kamen die Mieter ihrer Zahlungspflicht nicht nach, was das Gericht als erhebliche Pflichtverletzung wertete und die Kündigung rechtfertigte. Obwohl die Familie die Kaution schließlich doch noch beglich, mussten sie wegen des vorangegangenen Verhaltens ihre Wohnung verlieren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 S 28/23 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Itzehoe
  • Datum: 15.03.2024
  • Aktenzeichen: 9 S 28/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren zu Räumungsklage
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Vermieterin, die Herausgabe der von den Beklagten bewohnten Wohnung fordert. Argumentierte, dass die Beklagten ihre vertraglichen Pflichten durch die Nichtzahlung einer Mietkaution und verspätete Mietzahlungen verletzt hätten.
  • Beklagte: Mieter, die weiterhin die Mietwohnung bewohnen. Sie argumentierten, dass die Kündigung unbegründet sei und beriefen sich auf ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund fehlender Bereitstellung eines insolvenzfesten Kontos durch die Klägerin.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Beklagten mieteten eine Wohnung, versäumten jedoch die Zahlung der vereinbarten Mietkaution. Die Klägerin sprach später eine Kündigung aufgrund dieser Pflichtverletzung sowie verspäteter Mietzahlungen aus. Die Beklagten wohnten weiterhin in der Wohnung und argumentierten, dass sie ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution hatten, da die Klägerin kein insolvenzfestes Konto bereitgestellt hatte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die Klägerin das Mietverhältnis rechtmäßig kündigen konnte, insbesondere im Hinblick auf die Nichtzahlung der Kaution und verspätete Mietzahlungen, und inwiefern die Bereitstellung eines insolvenzfesten Kontos durch die Klägerin eine Voraussetzung für die Zahlung der Kaution war.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Itzehoe entschied zugunsten der Klägerin. Die Beklagten wurden verurteilt, die Wohnung zu räumen und die Kaution zu zahlen.
  • Begründung: Das Gericht urteilte, dass die Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt war aufgrund der nicht unerheblichen Pflichtverletzung der Beklagten, die Kaution nicht zeitgerecht zu zahlen, unabhängig von der Bereitstellung eines insolvenzfesten Kontos durch die Klägerin. Die verspätete Mietzahlung war ebenfalls als Pflichtverletzung zu bewerten.
  • Folgen: Die Beklagten müssen die Wohnung räumen und die Kosten des Verfahrens tragen. Ihnen wurde jedoch eine großzügige Räumungsfrist bis Ende Januar 2025 gewährt, um angesichts ihrer familiären Situation eine neue Wohnung zu finden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Verhaltensbedingte Kündigung im Mietrecht: Rechte, Pflichten und Fallbeispiel

Die Verhaltensbedingte Kündigung eines Mietverhältnisses ist ein komplexes Thema innerhalb des Wohnraummietrechts, das sowohl Mieterrechte als auch Vermieterpflichten betrifft. In vielen Fällen kann eine fristlose Kündigung des Mietvertrags erfolgen, wenn der Mieter gegen essenzielle Vertragsbedingungen verstößt, etwa durch Mietschulden oder andere vertragswidriges Verhalten….


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