Der letzte Wille – eine Frage der Form Wer bestimmt, was mit unserem Vermögen nach dem Tod geschieht? Diese Frage bewegt viele Menschen, doch die wenigsten wissen um die feinen, aber entscheidenden Unterschiede der rechtlichen Möglichkeiten. Während das Testament als flexibles Instrument jederzeit änderbar bleibt, bindet ein Erbvertrag alle Beteiligten unwiderruflich. Diese grundlegende Weichenstellung hat weitreichende Konsequenzen – für Erblasser, Erben und das Vermögen selbst. Dabei geht es längst nicht nur um materielle Werte: Die richtige Form der Nachlassregelung kann Familienfrieden sichern, Unternehmen erhalten und persönliche Wünsche über den Tod hinaus verwirklichen. Eine bewusste Entscheidung zwischen Testament und Erbvertrag steht daher am Anfang jeder klugen Nachlassplanung. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Testament und Erbvertrag sind die beiden zentralen Möglichkeiten zur Nachlassregelung im deutschen Erbrecht. Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung, die der Erblasser jederzeit ändern oder widerrufen kann. Ein Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen Erblasser und Erben; Änderungen sind nur unter strengen Bedingungen möglich. Testamente bieten Flexibilität, während Erbverträge langfristige Sicherheit bieten. Testamente können eigenhändig oder notariell erstellt werden; Erbverträge müssen notariell beurkundet werden. Das Pflichtteilsrecht und gesetzliche Beschränkungen setzen G
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bundesarbeitsgericht Az: 8 AZR 896/07 Urteil vom 28.05.2009 In Sachen hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Mai 2009 für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. August 2007 – 4 Sa 118/07 – aufgehoben. Auf die […]