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Rechtsbeschwerde im Verkehrsrecht – OLG Brandenburg

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Ein Autofahrer zog vor Gericht, weil er die Technik hinter seiner Geschwindigkeitsmessung anzweifelte – vergeblich! Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Zuverlässigkeit des Messverfahrens und wies die Zweifel des Fahrers zurück. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hatte zuvor die Genauigkeit der Messung in einer Stellungnahme bestätigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 242/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 23.09.2024 Aktenzeichen: 1 ORbs 242/24 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Ordnungswidrigkeitensache Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Betroffener: Der Antragssteller, der gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 1. Juli 2024 Rechtsbeschwerde eingelegt hat. Er argumentierte, dass ihm das rechtliche Gehör verkürzt worden sei und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht gewahrt sei. Amtsgericht Brandenburg an der Havel: Ursprüngliches Gericht, dessen Entscheidung vom Betroffenen angefochten wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel ein. Er machte geltend, dass das Gerichtssache hätte auf bereits bestehende Rechtsprechung aus anderen Gerichten eingehen müssen und dass ihm das rechtliche Gehör verkürzt worden sei. Kern des Rechtsstreits: Ob die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zur Fortbildung des materiellen Rechts geboten ist, und ob ihm das rechtliche Gehör verkürzt wurde. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die


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