Ein mutmaßlicher Einbruch in Dortmund endete für den Kläger mit einer herben Enttäuschung: Seine Hausratversicherung weigerte sich, für den Verlust von Bargeld und Schmuck im Wert von 31.200 Euro aufzukommen. Der Grund: Der Mann konnte nicht beweisen, dass tatsächlich ein Einbruch stattgefunden hatte, da eindeutige Einbruchspuren fehlten. Das Landgericht Dortmund wies die Klage des Mannes ab und verurteilte ihn dazu, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 299/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Dortmund Datum: 08.07.2021 Aktenzeichen: 2 O 299/19 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Versicherungsnehmer, der eine Auszahlung aus einer Hausratversicherung fordert. Er behauptet, dass ein Einbruchdiebstahl in seine Wohnung stattfand und verlangt Versicherungsleistungen in Höhe von 31.200,00 € sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren. Beklagte: Versicherungsunternehmen, das die Leistungspflicht ablehnt. Sie beruft sich darauf, dass der Kläger die Auskunftsobliegenheiten verletzt habe und deshalb keine ausreichenden Beweise für den behaupteten Einbruchdiebstahl vorliegen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger beansprucht Leistungen aus einer Hausratversicherung für einen angeblichen Einbruchdiebstahl, der sich am 00.05.2018 ereignet haben soll. Er behauptet, die Wohnungstüren seien nicht abgeschlossen gewesen und es seien Bargeld sowie Schmuck entwendet worden. Die Beklagte verweigert die Zahlung unter Berufung auf fehlende Beweise für einen Einbruch. Kern des Rechtsstreits: Kann der Kläger den Einbruchdiebstahl und die entsprechenden Einbruchsspuren nachweisen, um
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern – Az.: 2 Sa 75/18 – Urteil vom 27.11.2018 1. Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung und um Weiterbeschäftigung. Die konzerneingebundene Beklagte hat vor etwas mehr als 10 Jahren im hiesigen […]