Ein Berliner Raser, der seinen Führerschein nach einem illegalen Rennen erst kürzlich zurückerhalten hatte, muss ihn nun erneut abgeben. Trotz mehrerer kostspieliger VerstöÃe wegen Handy am Steuer und RotlichtverstöÃen innerhalb kürzester Zeit, raste er erneut und kassierte dafür ein einmonatiges Fahrverbot. Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wertete die Häufung der VerstöÃe als beharrliche Pflichtverletzung, die eine „mangelnde Verkehrsdisziplin“ und „Unrechtskontinuität“ offenbare. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 93/24 – 162 SsBs 17/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Kammergericht Berlin Datum: 26.06.2024 Aktenzeichen: 3 ORbs 93/24 – 162 SsBs 17/24 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren gegen BuÃgeldbescheid Rechtsbereiche: StraÃenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Polizei Berlin: Hat den BuÃgeldbescheid wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestellt. Betroffener: Der Empfänger des BuÃgeldbescheids, der gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt hat. Verteidiger des Betroffenen: Hat die Rechtsbeschwerde eingelegt, mit der Begründung, das Amtsgericht habe fehlerhafte materielle Rechtsanwendung gezeigt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene überschritt am 7. Februar 2023 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Dafür wurde ein BuÃgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, berücksichtigt wurden vier Voreintragungen im Fahreignungsregister. Das Amtsgericht Tiergarten reduzierte das BuÃgeld auf 250 Euro, behielt aber das Fahrverbot bei. Kern des Rechtsstreits:Â
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de OLG Schleswig-Holstein, Az.: 16 U 3/15, Urteil vom 04.06.2015 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 19. Dezember 2014 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin hinsichtlich des gesamten Schwammbefalls des versicherten Objektes … […]