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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrverbotsverhängung wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers

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Ein Berliner Raser, der seinen Führerschein nach einem illegalen Rennen erst kürzlich zurückerhalten hatte, muss ihn nun erneut abgeben. Trotz mehrerer kostspieliger Verstöße wegen Handy am Steuer und Rotlichtverstößen innerhalb kürzester Zeit, raste er erneut und kassierte dafür ein einmonatiges Fahrverbot. Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wertete die Häufung der Verstöße als beharrliche Pflichtverletzung, die eine „mangelnde Verkehrsdisziplin“ und „Unrechtskontinuität“ offenbare. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORbs 93/24 – 162 SsBs 17/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Kammergericht Berlin Datum: 26.06.2024 Aktenzeichen: 3 ORbs 93/24 – 162 SsBs 17/24 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Bußgeldbescheid Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Polizei Berlin: Hat den Bußgeldbescheid wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestellt. Betroffener: Der Empfänger des Bußgeldbescheids, der gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt hat. Verteidiger des Betroffenen: Hat die Rechtsbeschwerde eingelegt, mit der Begründung, das Amtsgericht habe fehlerhafte materielle Rechtsanwendung gezeigt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene überschritt am 7. Februar 2023 die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Dafür wurde ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, berücksichtigt wurden vier Voreintragungen im Fahreignungsregister. Das Amtsgericht Tiergarten reduzierte das Bußgeld auf 250 Euro, behielt aber das Fahrverbot bei. Kern des Rechtsstreits:Â


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