E-Roller-Fahrerin mit 1,86 Promille stürzt nach wenigen Metern und behält dennoch ihren Führerschein! Das Landgericht Dortmund entschied zugunsten der Beschuldigten, da sie trotz erheblicher Alkoholisierung nur eine kurze Strecke zurücklegte und anschließend auf eine Weiterfahrt verzichtete. Die Richter werteten dies als Zeichen ihrer charakterlichen Eignung und berücksichtigten die geringere Gefährlichkeit von E-Rollern im Vergleich zu PKWs. Zum vorliegenden Urteil Az.: 35 Qs 3/20 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Dortmund Datum: 07.02.2020 Aktenzeichen: 35 Qs 3/20 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis Rechtsbereiche: Strafrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Staatsanwaltschaft Dortmund: Führt das Ermittlungsverfahren und beantragte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis der Beschuldigten wegen Verdachts der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr. Beschuldigte: Führte einen E-Roller unter Alkoholeinfluss und legte Widerspruch gegen die Beschlagnahmung des Führerscheins ein. Um was ging es? Sachverhalt: Die Beschuldigte wurde verdächtigt, einen E-Roller mit 1,86 ‰ Blutalkohol zu führen und in einem kurzen Zeitraum (2,5 Meter Fahrt) zu stürzen, was zu einer leichten Verletzung führte. Die Staatsanwaltschaft beantragte die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis der Beschuldigten. Kern des Rechtsstreits: Ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gerechtfertigt, obwohl die Beschuldigte nur eine sehr kurze Strecke mit einem E-Roller unter Alkoholeinfluss gefahren ist? Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Amtsgerichts, den Antrag zur vorläufigen Entziehung de
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de LG Köln – Az.: 26 O 398/09 – Urteil vom 29.07.2011 Der Beklagte wird verurteilt, der Berichtigung des Grundbuchs des Amtsgerichts Köln von M Blatt #####, lfd. Nr. 1: Flur ##, Flurstück #### Gebäude- und Freifläche T-Straße 133 dahingehend zuzustimmen, dass Frau X, A-Straße 36 a, C als Eigentümerin eingetragen […]