Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Blendwirkung von Dachziegeln – Beseitigungsanspruch

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Ein Ehepaar aus M. erstritt sich vor Gericht das Recht auf ungetrübten Sonnenschein auf ihrer Terrasse. Die Nachbarn müssen nun die Blendwirkung ihrer neuen, hochglänzenden Dachziegel beseitigen, entschied das Landgericht Detmold. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Problematik von Lichtreflexionen durch moderne Baumaterialien in Wohngebieten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 02 O 72/17 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Detmold Datum: 18.09.2017 Aktenzeichen: 02 O 72/17 Verfahrensart: Zivilprozess Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Eigentumsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Die Miteigentümer eines Hauses an der N-Straße in M. Sie fordern von den Beklagten Maßnahmen zur Beseitigung der Blendwirkung durch deren glasiertes Dach. Beklagte: Eigentümer des benachbarten Hauses an der C-Straße in M. Sie verteidigen sich gegen die Klage, indem sie behaupten, es handele sich um handelsübliche Ziegel ohne relevante Blendwirkung und dass die Kläger keine Wesentliche Beeinträchtigung hinnehmen sollten. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger fordern die Beseitigung einer erheblichen Blendwirkung, die durch die glasierten Dachziegel des benachbarten Grundstücks entsteht. Diese Blendung beeinträchtigt die Nutzung ihrer Terrasse und der südlich ausgerichteten Räume. Kern des Rechtsstreits: Ob die von den glasierten Dachziegeln ausgehende Blendwirkung eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt, die die Beklagten verpflichten, Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht entschied zugunst


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv