Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
Datum: 09.07.2019
Aktenzeichen: 6 U 11/19
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Kaufrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Die Person, die die Berufung gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus eingereicht hat. Der Kläger verlangte einen Minderungsbetrag aus einem Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW.
Beklagte: Die Partei, von der der Kläger einen Minderungsbetrag verlangte. Die Beklagte war jedoch nicht als Verkäuferin im Kaufvertrag angegeben.
Um was ging es?
Sachverhalt: Der Kläger forderte von der Beklagten 7.000 € als Minderungsbetrag aus einem Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW. Der Kaufvertrag wies jedoch nicht die Beklagte, sondern eine andere Person als Verkäufer aus.
Kern des Rechtsstreits: Ob die Beklagte zur Zahlung eines Minderungsbetrags verpflichtet ist, obwohl sie nicht direkt im Kaufvertrag als Verkäuferin aufgeführt ist und ob sie möglicherweise als Umgehungsgeschäft nach den Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs haftet.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen, und die Kosten des Berufungsverfahrens wurden dem Kläger auferle[…]