Gekauft ist gekauft – aber wie lange haften Verkäufer eigentlich für Mängel? Die Verjährungsfrist bestimmt, wie lange Käufer ihre Rechte geltend machen können, wenn die neue Waschmaschine, das gebrauchte Auto oder die heruntergeladene Software nicht einwandfrei funktionieren. Doch Vorsicht: Die Fristen sind nicht immer gleich und es gibt einige Fallstricke, die Verbraucher kennen sollten. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Regeln zur Verjährung im Kaufrecht, zeigt die Besonderheiten bei digitalen Produkten und im Online-Handel auf und gibt wertvolle Tipps zum Schutz Ihrer Rechte. (Symbolfoto: Ideogram gen.) Das Wichtigste: Kurz & knapp Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt seit 2022 zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Bei Mängeln innerhalb dieser Frist verlängert sich die Verjährung um vier Monate ab Entdeckung des Mangels. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers möglich. Verkürzungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers wurde von sechs auf zwölf Monate erweitert. Verbraucher haben erweiterte Schutzrechte und Verkäufer neue Informationspflichten. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Entdeckung. Ein Gewährleistungsausschluss im Privatverkauf ist möglich, aber bei Arglist unwirksam. Digitale Produkte haben spezie
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Ein jahrelang schwelender Familienstreit um ein ungenutztes Wohnrecht landete vor dem Landgericht Siegen. Obwohl Bruder und Schwester sich über Jahrzehnte einig schienen, forderte die Schwester plötzlich Nutzungsersatz für eine Wohnung, die sie nie bewohnt hatte. Das Gericht entschied schließlich auf einen Vergleich und sprach der Schwester einen Teilbetrag zu. Zum […]