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Unfallversicherung – Voraussetzungen der ärztlichen Feststellung von Invalidität

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Eine Frau stürzte und verletzte sich am Knie – doch ihre Unfallversicherung weigert sich zu zahlen. Grund: Sie konnte nicht rechtzeitig und schriftlich nachweisen, dass ihre Verletzung dauerhaft ist. Das Landgericht Coburg wies ihre Klage auf 15.000 Euro ab und verdeutlicht damit, wie wichtig die korrekte Dokumentation von Unfallfolgen ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 O 362/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Coburg Datum: 14.02.2024 Aktenzeichen: 12 O 362/23 Verfahrensart: Klageverfahren wegen Ansprüchen aus einer privaten Unfallversicherung Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin behauptet, am 12.05.2021 einen Unfall erlitten und dadurch eine dauerhafte Beeinträchtigung ihres rechten Knies erlitten zu haben. Sie fordert von der Beklagten die Zahlung aus einer privaten Unfallversicherung über 15.320,35 € und die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.134,55 €. Sie argumentiert, dass eine schriftliche ärztliche Invaliditätsfeststellung nach den vereinbarten AUB 95 nicht notwendig sei. Beklagte: Die Versicherungsgesellschaft, die die Ansprüche der Klägerin ablehnt. Sie bestreitet das Unfallereignis, die behauptete Invalidität und die Einhaltung der Fristen zur ärztlichen Feststellung einer Invalidität durch die Klägerin. Sie spricht von einem unfallfremden Mitwirkungsanteil und fehlt den Nachweis eines unfallbedingten Dauerschadens. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin machte Ansprüche aus einem Unfallversicherungsvertrag geltend, nachdem sie behauptete, bei einem Unfall am 12.05.2021 Verletzungen am rechten Knie erlitten zu haben, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führten. Die


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