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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sach- und Ertragsausfallversicherung – Entschädigungshöhe

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Eine 25 Jahre alte Schotterplaniermaschine geht in Flammen auf – und entfacht einen Rechtsstreit um gigantische Entschädigungssummen. Das Landgericht Cottbus verurteilt eine Versicherung zur Zahlung von über 600.000 Euro, weil die Ersatzbeschaffung nur mit einem teuren Hightech-Nachfolger möglich ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 144/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Cottbus Datum: 12.09.2022 Aktenzeichen: 6 O 144/19 Verfahrensart: Zivilrechtsstreit über Versicherungsleistungen Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Versicherungsnehmerin, die eine Sach- und Ertragsausfallversicherung abgeschlossen hat. Ihr Argument: Sie habe Anspruch auf Ersatz des Versicherungswerts einer beschädigten Schotterplaniermaschine und zusätzlich auf Kosten für Technologiefortschritt. Beklagte: Versicherungsunternehmen. Ihr Argument: Bestreitet die Notwendigkeit zusätzlicher Zahlungen und argumentiert, dass die Maschine noch reparierbar sei und die Schadenshöhe nicht der tatsächlichen Sachlage entspreche. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin, Versicherungsnehmerin einer Sach- und Ertragsausfallversicherung, erlitt durch einen Brand an einer Schotterplaniermaschine einen Schaden. Im Versicherungsfall wurden die Bedingungen zur Prüfung des Versicherungswerts und potenzieller Zusatzkosten durch Technologiefortschritt diskutiert. Es ging um die Angemessenheit der Entschädigung durch die Beklagte. Kern des Rechtsstreits: Hauptfrage ist, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den vollen Versicherungswert der beschädigten Maschine und die Mehrkosten durch Technologiefortschritt zu erstatten. Was wurde entschieden? Entscheidung:


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