Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Coburg
Datum: 02.03.2023
Aktenzeichen: 51 O 138/19
Verfahrensart: Zivilprozess, Herausgabeklage
Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
Klägerin zu 1: Tochter der Schwester des Verstorbenen, ohne Erbberechtigung im vorliegenden Fall.
Kläger zu 2: Sohn des Bruders des Verstorbenen, ebenfalls ohne Erbberechtigung im vorliegenden Fall.
Beklagte: Lebensgefährtin des Verstorbenen und laut handschriftlichem Testament vom 20.08.2017 alleinige Erbin.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Kläger forderten die Herausgabe eines Grundstücks, das vom Erblasser an die Beklagte mit einem notariellen Überlassungsvertrag überlassen wurde. Die Kläger zweifelten die Gültigkeit eines am 28.05.2020 aufgefundenen handschriftlichen Testaments an, das die Beklagte zur Alleinerbin erklärte.
Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war, ob das handschriftliche Testament vom 20.08.2017, das die Beklagte zur Alleinerbin erklärte, rechtmäßig ist und ob die Kläger Anspruch auf das Grundstück haben.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen.
Begründung: Das Gericht überzeugte sich durch ein Sachverständigeng[…]