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Fahrzeugkaufvertrag Anspruch auf Lieferung eines mangelfeies Neufahrzeugs

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Knapp zehn Jahre nach dem Kauf ihres VW-Diesels erhält eine Frau nun doch noch ein fabrikneues Fahrzeug. Das Landgericht Cottbus entschied, dass der Händler wegen des Abgasskandals nachliefern muss, da die Software-Updates den Mangel nicht behoben haben. Der Autobauer hatte arglistig gehandelt und die Klagende über die Manipulationen getäuscht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 338/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Cottbus Datum: 14.11.2019 Aktenzeichen: 3 O 338/19 Verfahrensart: Zivilprozess (Nachlieferungsanspruch im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen) Rechtsbereiche: Gewährleistungsrecht, Kaufrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Käuferin eines mangelhaften Fahrzeugs. Sie forderte die Nachlieferung eines mangelfreien, fabrikneuen Fahrzeugs aufgrund eines Sachmangels in Verbindung mit dem VW-Abgasskandal. Alternativ verlangte sie die Rückerstattung des Kaufpreises und Schadensersatz. Beklagte: Herstellerin des Fahrzeugs. Sie argumentierte, dass das Fahrzeug über eine EG-Typengenehmigung verfüge und kein Mangel bestehe. Zudem habe die Klägerin keinen Schaden erlitten. Im Verlaufe des Verfahrens erhob die Beklagte die Einrede der Verjährung. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin hatte ein Fahrzeug erworben, das im Rahmen des VW-Abgasskandals mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war. Die Klägerin hatte das Software-Update akzeptiert, jedoch weitergehende Ansprüche wegen des angeblich verbleibenden Mangels gelt


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