Knapp zehn Jahre nach dem Kauf ihres VW-Diesels erhält eine Frau nun doch noch ein fabrikneues Fahrzeug. Das Landgericht Cottbus entschied, dass der Händler wegen des Abgasskandals nachliefern muss, da die Software-Updates den Mangel nicht behoben haben. Der Autobauer hatte arglistig gehandelt und die Klagende über die Manipulationen getäuscht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 338/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Cottbus Datum: 14.11.2019 Aktenzeichen: 3 O 338/19 Verfahrensart: Zivilprozess (Nachlieferungsanspruch im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen) Rechtsbereiche: Gewährleistungsrecht, Kaufrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Käuferin eines mangelhaften Fahrzeugs. Sie forderte die Nachlieferung eines mangelfreien, fabrikneuen Fahrzeugs aufgrund eines Sachmangels in Verbindung mit dem VW-Abgasskandal. Alternativ verlangte sie die Rückerstattung des Kaufpreises und Schadensersatz. Beklagte: Herstellerin des Fahrzeugs. Sie argumentierte, dass das Fahrzeug über eine EG-Typengenehmigung verfüge und kein Mangel bestehe. Zudem habe die Klägerin keinen Schaden erlitten. Im Verlaufe des Verfahrens erhob die Beklagte die Einrede der Verjährung. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin hatte ein Fahrzeug erworben, das im Rahmen des VW-Abgasskandals mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war. Die Klägerin hatte das Software-Update akzeptiert, jedoch weitergehende Ansprüche wegen des angeblich verbleibenden Mangels gelt
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de Berufsunfähigkeit: Die 50-Prozent-Hürde und ihre Auswirkungen Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein zentrales Instrument zur Absicherung des individuellen Lebensstandards im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Sie gewährleistet, dass Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert sind. Doch was genau bedeutet es, wenn von einer „Berufsunfähigkeit von mehr als 50 %“ die Rede ist? […]