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Fahrerschutzversicherung – Schmerzensgeldregelung

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Trotz Brustbeinbruchs nach einem selbstverschuldeten Unfall erhält eine Autofahrerin kein Schmerzensgeld von ihrer Versicherung. Der Grund: Ihr Krankenhausaufenthalt war zu kurz, um die Bedingungen ihrer Fahrerschutzversicherung zu erfüllen. Das Landgericht Coburg bestätigte die Gültigkeit dieser Klausel und wies die Klage der Frau ab. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 O 556/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Coburg
  • Datum: 29.03.2023
  • Aktenzeichen: 13 O 556/22
  • Verfahrensart: Feststellungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Versicherungsnehmerin, die Schadenersatzansprüche aus einer Fahrerschutzversicherung geltend macht. Ihr zentrales Argument ist, dass die Klausel bezüglich der Bedingung eines Krankenhausaufenthalts für Schmerzensgeld unklar und benachteiligend sei.
  • Beklagte: Versicherungsgesellschaft, die die Fahrerschutzversicherung ausstellt. Sie lehnt den Schmerzensgeldanspruch ab, da die Bedingung eines Krankenhausaufenthalts von mindestens drei Tagen nicht erfüllt sei.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Tochter der Klägerin verursachte einen Unfall und erlitt dabei Verletzungen. Die Klägerin machte Ansprüche auf Schmerzensgeld aus der Fahrerschutzversicherung geltend, die Versicherung lehnte die Zahlung jedoch ab, da der Krankenhausaufenthalt der Tochter unter der geforderten Dauer von drei Tagen lag.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Klausel, die Schmerzensgeld an einen Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen bindet, unwirksam ist, weil sie angeblich gegen das Transparenzgebot verstößt und eine unangemessene Benachteiligung darstellt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen, soweit nicht bereits ein Teilurteil erging. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
  • Begründung: Die Klausel wurde als transparent und klar verständlich für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer bewertet. Sie stellt keine unangemessene Benachteiligung dar, weil sie keine von wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken abweichende Regelung ist.
  • Folgen: Die Klägerin erhält kein Schmerzensgeld, kann jedoch Ersatz für Materielle Schäden, sofern sie nicht durch Dritte übernommen werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Fahrerschutzversicherung: Urteil klärt Schmerzensgeldansprüche nach Unfall

Die Fahrerschutzversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Kfz-Versicherung, der speziell für den Schutz der Fahrer im Falle eines Unfalls sorgt. Sie kann eine entscheidende Rolle spielen, wenn es um die Regulierung von Personenschäden geht, denn die damit verbundenen Entschädigungsansprüche umfassen nicht nur Schmerzensgeld, sondern auch Heilbehandlungskosten und sogar Rentenansprüche. In vielen Fällen bleibt der Unfallfahrer auf den Kosten sitzen, wenn die Schuld bei Dritten liegt, weshalb der Fahrerschutz essenziell ist, um finanzielle Belastungen abzufedern. Bei der Auseinandersetzung mit Unfallfolgen und der Durchsetzung von Ansprüchen kann eine umfassende Rechtsberatung hilfreich sein. Die Leistungsansprüche aus der Fahrerschutzversicherung sind oft komplex und erfordern eine fundierte Kenntnis des Versicherungsrechts. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der zeigt, wie ein Gerichtsurteil zur Schmerzensgeldregelung und den Herausforderungen in der Schadensregulierung beitragen kann….


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