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Rechtsanwälte Kotz GbR

Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

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Ein renitenter Gast randalierte nach einem Lokalverweis in Augsburg und griff die herbeigerufenen Polizisten an. Trotz verminderter Schuldfähigkeit aufgrund von 2,23 Promille Alkohol verurteilte ihn das Landgericht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung zu acht Monaten Haft. Der Mann, der unter Alkoholeinfluss die Kontrolle verliert, muss nun die Konsequenzen für sein aggressives Verhalten tragen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 NBs 202 Js 139811/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Augsburg Datum: 25.10.2023 Aktenzeichen: 2 NBs 202 Js 139811/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Der Angeklagte war die zentrale Figur des Verfahrens, der ursprünglich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in zwei tatmehrheitlichen Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit sowie Sachbeschädigung verurteilt war. Er legte Berufung ein, um die Vorwürfe auf fahrlässige Körperverletzung und Sachbeschädigung zu reduzieren und eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Um was ging es? Sachverhalt: Am 21.09.2021 hielt sich der Angeklagte in einer Gaststätte auf, pöbelte und rauchte dort, wodurch er verwiesen wurde. Vor der Gaststätte rief er weiter herum, was zur Alarmierung der Polizei führte. Beim Eintreffen der Polizei zeigte sich der Angeklagte aggressiv, verweigerte die Kooperation, sodass die Beamten versuchten, seine Identität mittels Durchsuchung festzustellen. Dabei leistete er Widerstand und beschädigte später eine Matratze in der Arrestzelle. Kern des Rechtsstreits: Die Entscheidung drehte sich um die Frage, in welchem Umfang die dem Angeklagten zur Last gelegten Widerstandshandlungen rechtmäßig waren und ob mildernde Umstände anerkannt werden können, um die Strafe zur Bewährung auszusetz


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