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Verkehrsunfall – Schmerzensgeld für HWS-Trauma und Tinnitus

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Ein lauter Knall, quälender Tinnitus und ein Schaden am Innenohr – das sind die Folgen eines Verkehrsunfalls, den eine Autofahrerin durch eine Vorfahrtsverletzung verursachte. Das Landgericht Aschaffenburg sprach dem Geschädigten nun 4.000 Euro Schmerzensgeld zu, da er nach dem Unfall unter einem dauerhaften Tinnitus und einer Hörschädigung leidet. Die Unfallverursacherin muss außerdem für alle zukünftigen Schäden aufkommen, die aus dem Unfall resultieren. Zum vorliegenden Urteil Az.: 61 O 63/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Aschaffenburg Datum: 14.11.2023 Aktenzeichen: 61 O 63/22 Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schmerzensgeldforderung Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Deliktsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Autofahrer, der Schmerzensgeld aufgrund von Verletzungen aus einem Verkehrsunfall fordert. Der Kläger argumentiert, dass er durch den Unfall ein HWS-Schleudertrauma, ein Knalltrauma mit Hörminderung und einen Tinnitus erlitten hat und daher Schmerzensgeld beansprucht. Beklagte: Die Fahrerin, die den Verkehrsunfall verursacht hat, und eine weitere damit verbundene Partei (als Gesamtschuldner). Die Beklagten bestreiten die Verletzungen des Klägers und argumentieren, dass der Unfall keine ausreichende kinetische Energie für die behaupteten Verletzungen hatte. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger wurde am 05.01.2019 in einem Verkehrsunfall verletzt, als die Beklagte ihm die Vorfahrt nahm. Der Kläger behauptet, der Unfall habe bei ihm ein HWS-Schleudertrauma, ein Knalltrauma und Tinnitus verursacht, und fordert Schmerzensgeld. Kern des Rechtsstreits: Die ze


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