Acht Jahre nach einem schweren Verkehrsunfall leidet eine Frau aus Augsburg weiterhin unter massiven gesundheitlichen Problemen – von Nervenschäden über chronische Schmerzen bis hin zu psychischen Belastungen. Nun soll ein medizinisches Gutachten klären, ob die Beschwerden dauerhaft sind und wie hoch der Invaliditätsgrad der Frau ist, um die Ansprüche gegenüber der Versicherung zu beziffern. Der Fall wirft die Frage auf, wie gerecht Entschädigungen nach Unfällen bemessen werden und welche Rolle dabei die Vorgeschichte der Betroffenen spielt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 101 OH 4441/15 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Augsburg Datum: 18.07.2016 Aktenzeichen: 101 OH 4441/15 Verfahrensart: Verfahren zur Einholung eines Sachverständigengutachtens Rechtsbereiche: Unfallversicherung, Invaliditätsbewertung Beteiligte Parteien: Antragstellerin: Die Person, die die Einholung des Sachverständigengutachtens beantragt hat, um körperliche Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls feststellen zu lassen. Ihre wesentlichen Argumente betreffen die Anerkennung der Invalidität und die Bewertung der Funktionsbeeinträchtigung verschiedener Körperteile. Antragsgegnerpartei (Versicherung): Die Partei, die im Kontext der Unfallversicherung über die Gliedertaxe verfügt und deren Einordnung der Funktionsbeeinträchtigungen in Frage gestellt wird. Um was ging es? Sachverhalt: Die Antragstellerin verlangt die Erstellung eines Gutachtens zur Einschätzung der Invalidität, die durch einen Unfall am 22.03.2013 verursacht wurde. Dabei sollen diverse körperliche und neurologische Beeinträchtigungen hinsichtlich ihrer Dauer und Schwere begutachtet werden, sowohl im Rahmen der Gliedertaxe der Versicherung als auch darüber hinaus.
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber im Arbeitsrecht Im Kern geht es in dem vorliegenden Rechtsstreit um die Frage, ob ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Bewerber diskriminiert hat, indem er ihn nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hat, und ob der Bewerber in der Folge einen Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG geltend machen kann. Der […]