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Rechtsanwälte Kotz GbR

Selbstständiges Beweisverfahren – Unfallversicherung

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Acht Jahre nach einem schweren Verkehrsunfall leidet eine Frau aus Augsburg weiterhin unter massiven gesundheitlichen Problemen – von Nervenschäden über chronische Schmerzen bis hin zu psychischen Belastungen. Nun soll ein medizinisches Gutachten klären, ob die Beschwerden dauerhaft sind und wie hoch der Invaliditätsgrad der Frau ist, um die Ansprüche gegenüber der Versicherung zu beziffern. Der Fall wirft die Frage auf, wie gerecht Entschädigungen nach Unfällen bemessen werden und welche Rolle dabei die Vorgeschichte der Betroffenen spielt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 101 OH 4441/15 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Augsburg
  • Datum: 18.07.2016
  • Aktenzeichen: 101 OH 4441/15
  • Verfahrensart: Verfahren zur Einholung eines Sachverständigengutachtens
  • Rechtsbereiche: Unfallversicherung, Invaliditätsbewertung

Beteiligte Parteien:

  • Antragstellerin: Die Person, die die Einholung des Sachverständigengutachtens beantragt hat, um körperliche Beeinträchtigungen infolge eines Unfalls feststellen zu lassen. Ihre wesentlichen Argumente betreffen die Anerkennung der Invalidität und die Bewertung der Funktionsbeeinträchtigung verschiedener Körperteile.
  • Antragsgegnerpartei (Versicherung): Die Partei, die im Kontext der Unfallversicherung über die Gliedertaxe verfügt und deren Einordnung der Funktionsbeeinträchtigungen in Frage gestellt wird.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Antragstellerin verlangt die Erstellung eines Gutachtens zur Einschätzung der Invalidität, die durch einen Unfall am 22.03.2013 verursacht wurde. Dabei sollen diverse körperliche und neurologische Beeinträchtigungen hinsichtlich ihrer Dauer und Schwere begutachtet werden, sowohl im Rahmen der Gliedertaxe der Versicherung als auch darüber hinaus.
  • Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die von der Antragstellerin geltend gemachten Beeinträchtigungen auf den Unfall zurückzuführen sind und wie sie nach der Gliedertaxe zu bewerten sind. Ebenfalls ist zu klären, ob Vorschäden bestehen und welche Auswirkungen der Unfall hierauf hatte.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Es wurde beschlossen, ein schriftliches Sachverständigengutachten zu den von der Antragstellerin vorgebrachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen einzuholen.
  • Begründung: Die Einholung des Gutachtens ist notwendig, um die Behauptungen der Antragstellerin zu prüfen und die tatsächlichen Beeinträchtigungen objektiv zu bewerten. Die Fragen betreffen sowohl die auf den Unfall zurückzuführenden Leiden als auch bestehende Vorschäden.
  • Folgen: Die Antragstellerin muss einen Kostenvorschuss von 3.000 Euro bis zum 15.08.2016 leisten, um die Aktenversendung an den Sachverständigen zu ermöglichen. Das Gutachten soll klären, in welchem Umfang die Beeinträchtigungen vorliegen und ob der Unfall die Auslöser dieser sind. Eine Nachforderung weiterer Vorschüsse bleibt vorbehalten.

Selbstständiges Beweisverfahren: Schlüssel zur Durchsetzung von Unfallansprüchen

Das selbstständige Beweisverfahren ist ein wichtiges Instrument im deutschen Rechtssystem, das Geschädigten dabei hilft, ihre Ansprüche im Falle eines Unfalls durchzusetzen. Insbesondere bei Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften, etwa im Zusammenhang mit Unfallversicherungen, kann eine gründliche Beweisführung entscheidend sein….


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