Ein wuchernder Eschenbaum sorgt für dicke Luft zwischen Nachbarn: Weil die Wurzeln seines Baumes den Zaun und den Rasen des Nachbarn beschädigten, muss ein Mann nun zur Säge greifen. Das Landgericht Augsburg bestätigte ein Urteil, das ihn zur Beseitigung der Wurzeln verpflichtet – egal, ob der Baum das überlebt oder nicht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 044 S 2011/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Augsburg Datum: 26.09.2023 Aktenzeichen: 044 S 2011/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Beseitigungsanspruch Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer eines Grundstücks, die durch das Wurzelwerk einer Esche auf dem Nachbargrundstück in der Nutzung ihres Grundstücks beeinträchtigt werden. Beklagter: Eigentümer des Nachbargrundstücks, auf dessen Grundstück die Esche steht. Um was ging es? Sachverhalt: Die Kläger verlangen die Beseitigung des Wurzelwerks einer Esche, das von dem Nachbargrundstück aus ihr eigenes Grundstück beeinträchtigt, indem es die Erdoberfläche durchbricht und die Nutzung der betroffenen Fläche einschränkt. Der Fall wurde in erster Instanz am Amtsgericht Landsberg am Lech entschieden, es ging in Berufung vor das Landgericht Augsburg. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob die Wurzeln der Esche von dem Beklagten entfernt werden müssen, obwohl dadurch möglicherweise der Baum abstirbt oder seine Standsicherheit beeinträchtigt wird. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Kammer des Landgerichts Augsburg beabsichtigt, die Berufung zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Düsseldorf, Az.: 235 C 139/17, Urteil vom 08.03.2018 Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.125,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 EUR zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. […]